
Beantragen Sie jetzt Ihre THG-Prämie für 2025 65€ als Sofortauszahlung.
- Ab 65 € per Sofortauszahlung
garantierter Betrag für Ihr E-Auto
- Zuverlässig und Schnell
in 1 – 3 Werktagen auf Ihrem Konto
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ohne Risiko, kein verstecktes Abo
- Bis zu 10 Fahrzeuge
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Eine lohnende Prämie: Ihre THG-Quote über das THG-Quotenportal
Mit Ihrem E-Auto tragen Sie nicht nur zum Umwelt- und Klimaschutz bei, sondern können sich auch noch für Ihre eingesparten CO2-Emissionen finanziell belohnen.
Mit der Übertragung Ihrer THG-Quote auf das THG-Quotenportal, vermarkten wir Ihre eingesparten CO2-Emissionen zu attraktiven Preisen. Bei Sofortauszahlung gewährleisten wir die Gutschrift Ihrer THG-Prämie innerhalb von 1 – 3 Werktagen auf Ihr Konto, ohne lange Wartezeiten, von derzeit 6 - 8 Monaten, durch die Beabeitung des Umweltbundesamtes.
Sie erhalten die THG-Prämie in voller Höhe, wie sie zum Zeitpunkt der Einreichung ausgewiesen wurde - ohne Abzug oder Vermarktungsrisiko, keine Abo-Modelle und vor allem keine versteckte Laufzeitverlängerungen in den Folgejahren.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in der Vermarktung Ihrer THG-Quote!
So einfach geht die Beantragung ihrer THG-Prämie
Übermitteln Sie Ihren Fahrzeugschein und Ihre Kontaktdaten.
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Auszahlung der THG-Prämie in 1 - 3 Werktagen direkt auf Ihr Konto.
Kundenmeinungen
Häufig gestellte Fragen
Was ist die THG-Quote?
Mit der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) möchte die Bundesregierung die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr um 25 Prozent bis zum Jahr 2030 mindern. Da rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) im Straßenverkehr keine CO₂-Emissionen produzieren, können Halter dieser Fahrzeug seit dem 01.01.2022 die eingesparten CO₂-Emissionen zertifizieren lassen und über Dritte an Mineralölunternehmen vermarkten.
Ist die THG-Quote gesetzlich verankert?
Ja. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG § 37a) sowie die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV vom 8. Dezember 2017).
Wie lange wird es die THG-Quote geben?
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die THG-Quote bis zum Jahr 2030 anrechenbar sein. Ein Verlängerung scheint durchaus möglich, da über das Jahr 2030 hinaus weitere Klimaziele erreicht werden sollen.
Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?
Ausschließlich Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) sind seit dem 01.01.2022 berechtigt, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Dies gilt sowohl für privat, als auch für geschäftlich genutzte E-Fahrzeuge. Sobald in Ihrem Fahrzeug jedoch ein Verbrennungsmotor verbaut ist, beispielsweise bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht.
Welche Fahrzeugtypen sind für die THG-Quote berechtigt?
Folgende Fahrzeugklassen sind für die THG-Prämie berechtigt:
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Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs): Nur Fahrzeuge, die vollständig mit elektrischem Antrieb betrieben werden, können berücksichtigt werden. Leider qualifizieren sich Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride nicht für die THG-Prämie.
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Zulassungsvoraussetzungen: Ihr Fahrzeug muss eine gültige Zulassungsbescheinigung, speziell Teil I gemäß den Zulassungsvorschriften, haben.
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Gewerbliche Berechtigung: Für Geschäftskunden gilt die THG-Quote nur für Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1. Dazu gehören Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge.
Wichtiger Punkt: Die THG-Quote ist nicht für Brennstoffzellenfahrzeuge verfügbar. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Fahrzeug ein reines batterieelektrisches Modell ist, wenn Sie sich bewerben möchten.
Mit dem 29.07.2023 trat eine überarbeitete THG-Verordnung in Kraft, die freiwillig zugelassene Fahrzeuge wie E-Roller oder Kleinkrafträder vom THG-Quotenhandel ausschließt.
Zertifizierbare Fahrzeugklassen: M1, N1, N2, N3, M3, L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e, L5e-A, L5e-B, L7e, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU
Nicht zertifizierbare Fahrzeugklassen: L1e, L1e-A, L1e-B, L2e, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Die von uns ausgezahlte THG-Prämie entspricht der Höhe, wie es Ihnen bei der Einreichung der Daten Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Der Abzug einer Provision erfolgt bei uns nicht.
Wann und wie erhalte ich die THG-Prämie?
Nach erfolgreicher, interner Prüfung Ihrer Daten durch uns zahlen wir die THG-Prämie beim Auszahlungsmodell "Sofortauszahlung" innerhalb von 1 - 3 Werktagen oder beim Auszahlungsmodell "Auszahlung nach UBA" nach einer positiven Rückmeldung vom Umweltbundesamt (Bearbeitungszeit aktuell ca. 6 - 8 Monate) auf die angegebene Kontoverbindung aus.
Was ist der Unterschied zwischen Fixprämie und ein "bis zu"-Preis?
Das THG-Quotenportal bietet eine Fixprämie an, die den zum Zeitpunkt der Beantragung angezeigten Auszahlungsbetrag garantieren. Vorsicht ist bei Anbietern mit sogenannten "bis zu"-Preisen geboten. Bei "bis zu"-Preisen ist weder die Auszahlung, noch die Höhe der THG-Prämie garantiert. Das Vermarktungsrisiko liegt somit in voller Höhe beim Kunden.
Was kostet dieser Service?
Der Service ist für Sie kostenlos.
Wie oft erhalte ich die THG-Prämie?
Solange Sie Halter eines rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugs sind, können Sie Ihre THG-Quote jedes Jahr neu beantragen und vermarkten.
Welche Daten werden benötigt?
Für die Prüfung und Auszahlung Ihrer THG-Prämie ist die Übermittlung jeweils einer Kopie der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Teil 1), Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung notwendig. Sobald diese Daten uns vollständig vorliegen, startet unverzüglich der Vermarktungsprozess. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse informiert.
Ist eine Anmeldung oder Registrierung erforderlich?
Nein, der Vermarktungsprozess Ihrer THG-Quote erfolgt bei uns sehr zügig und digital. Auch die Auszahlung erfolgt bei uns innerhalb weniger Tage. Daher ist eine Registrierung bei uns nicht erforderlich. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse absolut tranparent informiert.
Kann ich meine THG-Quote auch selbst vermarkten?
Als Halter eines E-Fahrzeugs können Sie sich vom Umweltbundesamt (UBA) die für den Quotenhandel notwendige Zertifizierung ausstellen lassen, jedoch ist die Vermarktung einzelner Zertifikate an Großabnehmer, wie Mineralölkonzerne, kaum möglich. Daher übernehmen wir für Sie diesen Vermarktung über unsere Quotendirektkäufer.
Muss ich meine THG-Prämie versteuern?
Als Privatperson müssen Sie den Erlös nach aktueller Gesetzeslage nicht versteuern. Als Unternehmer erhalten Sie von uns einen Auszahlungsbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer, welcher entsprechend zu versteuern ist.
Haben Sie noch Fragen zur THG-Quote?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@thg-quotenportal.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.