Allgemeine Geschäftsbedingungen für den THG-Quotenhandel („AGB“)
Stand Mai 2024
1. Leistungsspektrum, Geltungsbereich
1.1
Die Picsure GmbH („Picsure“) bietet über das THG-Quotenportal mit der URL https://thg-quotenportal.de (nachfolgend „THG-Quotenportal“) einen Direkthandel von anrechenbaren Treibhausgasminderungsquoten von Elektrofahrzeugen („THG-Quote“) zwischen Quotenberechtigten und Quotenaufkäufern durch Erhalt, Verkauf und Zertifizierung von THG-Quoten („THG-Quotenhandel“) an. Das Konzept des THG-Quotenhandels beruht auf der gesetzlichen Regelung, dass Anbieter fossiler Kraftstoffe ab 01. Januar 2022 zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen auch die eingesparten CO2-Emmissionen der Fahrzeughalter von Elektrofahrzeugen anrechnen können. Das THG-Quotenportal stellt dementsprechend privaten und unternehmerischen in Deutschland ansässigen Haltern von in Deutschland zugelassenen reinen Elektrofahrzeugen („Berechtigter“) die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Recht hinsichtlich der THG-Quote gemäß § 37a Abs. 6 BImSchG und §§ 5 ff. 38. BImSchV online geltend zu machen.
1.2
Auf dem THG-Quotenportal können Berechtigte Daten und die Zulassungsbescheinigung (Teil I) für den THG-Quotenhandel eingeben und hochladen. Diese Daten sowie die Zulassungsbescheinigung (Teil I) werden über das THG-Quotenportal zum Zwecke des THG-Quotenhandels an Picsure übermittelt.
1.3
Durch Übermittlung der eingegebenen Daten und hochgeladenen Zulassungsbescheinigung (Teil I) räumt der Berechtigte der Picsure direkt das Recht ein, diese Daten an Dritte zum Zwecke des THG-Quotenhandels zu übermitteln. Als Gegenleistung erhält der Berechtigte eine THG-Quotenprämie als Vergütung. Der Vergütungsanspruch des Berechtigten entsteht erst mit Erhalt des verbrieften Rechts zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote durch das Umweltbundesamt.
1.4
Die THG-Quotenprämie ist ein zwischen Picsure und dem Berechtigten fest vereinbarter Betrag für jede THG-Quote eines Elektrofahrzeugs, die der Berechtigte durch Picsure bzw. dessen Vertragspartner beim Umweltbundesamt für das jeweilige Abrechnungsjahr bescheinigen lässt. Die Höhe der THG-Quotenprämie ist von der jeweiligen Fahrzeugklasse oder gewählten Ladeinfrastruktur abhängig und entspricht dem zum Zeitpunkt der Einreichung der THG-Quote auf dem Portal dargestellten Betrag.
1.5
Diese AGB gelten für den Vertrag über die THG-Quote, die Picsure hinsichtlich der Vermarktung der Rechte an der THG-Quote gemäß Ziffer 3 abschließt.
2. Voraussetzungen für den THG-Quotenhandel bei Elektrofahrzeugen
2.1
Die Zulässigkeit des THG-Quotenhandels zwischen Picsure und dem Berechtigten setzt die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im BImSchG und den hierzu erlassenen Verordnungen voraus. Es wird vorausgesetzt, dass
- das jeweilige vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug (BEV) ist (Hybridfahrzeuge sind ausdrücklich nicht THG-quotenberechtigt),
- für dieses Elektrofahrzeug in dem beantragten Abrechnungsjahr noch keine Quote beantragt wurde und
- dieses auf den Berechtigten zugelassen ist oder dieser nachweislich sonst berechtigt.
2.2
Mit der Überarbeitung der Novelle des BImSchG zum 29.07.2023 sind weiterhin alle freiwillig zugelassenen, rein Batterieelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen: L1e-A, L1e-B, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25.
3. Vertragsabschluss („THG-Quotenvertrag“)
Picsure bietet dem Berechtigten die Möglichkeit an, durch Nutzung des THG-Quotenportals seine Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung der THG-Quote für das Elektrofahrzeug mittels Vermarktungsauftrag an Picsure zu übertragen und diese zugleich zu ermächtigen, diese Daten an Dritte zum Zwecke des THG-Quotenhandels zu übermitteln.
3.1
Zum Vertragsschluss berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU, die für das ausgewählte Abrechnungsjahr Halter des eingereichten Elektrofahrzeugs oder vom Halter für den THG-Quotenhandel berechtigt worden sind.
3.2
Erforderlich ist zunächst die Auswahl der Ladeinfrastruktur oder der Fahrzeugklasse sowie die Übermittlung einer lesbaren, vollständigen Kopie der aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung (Teil I). Diese können auf dem durch das THG-Quotenportal zur Verfügung gestellten Datenformular per Datei- Upload oder Fotofunktion hochgeladen werden. Weitere Daten müssen zusätzlich zwingend für die Vertragsabwicklung mitgeteilt werden:
- Einreichung der THG-Quotendaten als Privatperson oder Unternehmen
- Anrede
- Vor- und Nachname der verfügungsberechtigten Person
- Anschrift
- eine Telefonnummer
- eine E-Mail-Adresse
- Kontoverbindung (Zahlungsempfänger, IBAN)
- falls die Datenaufnahme im THG-Quotenportal nicht für eine Privatperson, sondern für ein Unternehmen erfolgt: Firma, Umsatzsteuer-ID des Unternehmens.
3.3
Nach Eingabe der persönlichen Daten wird dem Berechtigten eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten angezeigt und sind vom Berechtigten auf Richtigkeit zu überprüfen. Um die Daten über das THG-Quotenportal an Picsure zu übermitteln, muss der Berechtigte den Bedingungen durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen zustimmen und anschließend die Datenübermittlung mit Anklicken der Schaltfläche „Daten senden“ bestätigen.
3.4
Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten an Picsure erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse. Im Rahmen einer zeitlichen Vorgabe (24 Stunden) muss der Nutzer aus der Bestätigungs-E-Mail heraus die E-Mail-Adresse bestätigen. Mit Bestätigung der E-Mail-Adresse wird ein rechtsverbindlicher Vermarktungsauftrag unter den zuvor festgelegten Bedingungen geschlossen und die Vermarktung gestartet.
3.5
Mit dem anschließenden Versand einer Status-E-Mail an den Berechtigten erfolgt die Annahme des Vermarktungsauftrages und der Abschluss eines THG-Quotenvertrages zwischen Picsure und dem Berechtigten. Durch den Vertragsschluss erfolgt die Übertragung sämtlicher erforderlichen Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das ausgewählte Abrechnungsjahr in Bezug auf das vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug an Picsure. Picsure nimmt die Bestimmung als Dritten im Sinne von § 7 sowie § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV und deren Rechteeinräumung an. Der Berechtigte erhält hierfür nach erfolgreicher Vermarktung der übermittelten Daten die dem THG-Quotenvertrag zugrunde gelegte THG-Quotenprämie, unter den in Ziffer 6 genannten Voraussetzungen.
4. Übertragung der THG-Quote
4.1
Mit Abschluss des THG-Quotenvertrages räumt der Berechtigte Picsure das Recht ein, für das betreffende Fahrzeug die THG-Quote im ausgewählten Abrechnungsjahr, für das der THG-Quotenvertrag abgeschlossen wird, zu beantragen und überträgt hiermit das alleinige Recht an der Vermarktung der THG-Quote auf Picsure („Übertragung der THG-Quote“). Durch die Übertragung der THG-Quote wird Picsure berechtigt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, an Stelle des Berechtigten die THG-Quote zum Zwecke der Teilnahme am THG-Quotenhandel an sog. Quotenaufkäufer zu übertragen.
4.2
Der Berechtigte erklärt bei der Einreichung seiner THG-Quote über das THG-Quotenportal, dass die übermittelten Fahrzeugdaten weder durch Ihm selbst noch durch Dritte im ausgewählten Abrechnungsjahr beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote eingereicht wurden und er über das von der Übertragung erfasste Recht an der THG-Quote uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig übertragen hat, verpfändet oder gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist.
5. Antrag auf Bescheinigung beim Umweltbundesamt
5.1
Mit dem THG-Quotenvertrag stimmt der Berechtigte ausdrücklich zu, dass Picsure die Zulassungsbescheinigung (Teil I) sowie die notwendigen Daten des Berechtigten an den Quotenaufkäufer zum Zwecke der Stellung sämtlicher notwendiger Anträge auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt übermittelt.
5.2
Der Berechtigte kann den Status, insbesondere den Status des Antragsverfahrens auf Bescheinigung des THG-Zertifikats der THG-Quote durch das Umweltbundesamt, aus der Status-E-Mail über seine Auftragsnummer jederzeit abrufen. Darüber hinaus wird der Berechtigte von Picsure über das Ergebnis der Bescheinigung der THG-Quote nach Bearbeitung durch das Umweltbundesamt über die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Auf die Dauer der Bearbeitung durch das Umweltbundesamt hat Picsure keinerlei Einfluss.
6. Auszahlung
6.1
Der Anspruch des Berechtigten auf die vereinbarte THG-Quotenprämie entsteht für die übertragene THG-Quote mit der positiven Bescheinigung des Umweltbundesamts gegenüber dem Quotenaufkäufer. Bei einem Sofortauszahlungsangebot zahlt Picsure unter der Bedingung der erfolgreichen Validierung der Daten des Berechtigten im THG-Quotenportal die vereinbarte THG-Quotenprämie vorschussweise und unter Vorbehalt bereits innerhalb von durchschnittlich sieben Banktagen an den Berechtigten aus. Andernfalls wird Picsure die THG-Quotenprämie innerhalb von 15 Banktagen nach positiver Bescheinigung des Umweltbundesamtes an den Berechtigten auszahlen. Der Anspruch auf Auszahlung der THG-Quotenprämie entsteht insbesondere dann nicht, wenn das Umweltbundesamt die Anrechnung der THG-Quote ablehnt, beispielsweise aus dem Grund, dass das dem THG-Quotenvertrag zugrunde gelegte Elektrofahrzeug des Berechtigten in dem Abrechnungsjahr beim Umweltbundesamt bereits registriert und abgerechnet wurde (Doppeleinreichung).
6.2
Die Höhe der THG-Quotenprämie ist abhängig von der jeweiligen Fahrzeugklasse oder Ladeinfrastruktur und wird dem Berechtigten während des Eingabevorgangs angezeigt. Die angegebene THG-Quotenprämie gilt je einmalig für das jeweils angemeldete Elektrofahrzeug und für das ausgewählte Abrechnungsjahr. Die THG-Quotenprämie ist dem Berechtigten unter den vorgenannten Bedingungen, insbesondere denjenigen gem. Ziffern 1.3. und 1.4., 3.2. bis 3.4., 4.1. und 4.2. sowie 5., 6.1. bis 6.4. und auch den nachstehenden Regelungen gem. Ziffer 7., 8. und 9. fest zugesagt und im Übrigen unabhängig von dem tatsächlich erzielten Erlös durch die Vermarktung der THG-Quote.
6.3
Die Auszahlung der THG-Quotenprämie erfolgt auf das vom Berechtigten im THG-Quotenportal hinterlegte Bankkonto. Picsure übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der hinterlegten Kontodaten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind und Picsure die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten hat.
6.4
Die Abrechnung der THG-Quotenprämie gegenüber dem Berechtigten erfolgt im Wege einer Gutschrift inkl. Zahlungsbeleg (für den Fall eines Unternehmens beinhaltet die Gutschrift eine ausgewiesene Umsatzsteuer). Für die steuerliche Behandlung der Auszahlungsbeträge ist der Berechtigte selbst verantwortlich.
7. Pflichten der Vertragsparteien; Rücktritt
7.1
Der Berechtigte darf die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs im Abrechnungsjahr, für das der THG-Quotenvertrag abgeschlossen wird, nicht an einen Dritten verkaufen oder übertragen.
7.2
Der Berechtigte darf für das gewählte Abrechnungsjahr weder selbst noch über Dritte einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt noch andere Anmeldungen und Anträge bei sonstigen Behörden gestellt haben, soweit diese für den THG-Quotenhandel erforderlich sind.
7.3
Der Berechtigte hat insbesondere bei Gebrauchtwagen vor Abschluss des THG-Quotenvertrages sicherzustellen, dass der Vorbesitzer des angemeldeten Elektrofahrzeugs für das gewählte Abrechnungsjahr keine Einreichung der THG-Quote oder Abtretung der THG-Quote an Dritte vorgenommen hat.
7.4
Sollte ein Berechtigter vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber Picsure machen, die für die Abwicklung des THG-Quotenvertrages relevant sind, oder seine Pflichten aus Ziffern 7.1 und 7.2 verletzen und entstehen Picsure hierdurch Schäden, so ist der Berechtigte zum Schadensersatz verpflichtet.
7.5
Picsure ist zum Rücktritt vom THG-Quotenvertrag berechtigt, wenn:
- der Berechtigte falsche, unvollständige oder widersprüchliche Angaben gemacht hat,
- er entgegen seinen Angaben nicht über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsberechtigt ist oder es sich nicht um ein quotenberechtigtes Elektrofahrzeug handelt,
- der Berechtigte entgegen seiner Zusicherung, für das ausgewählte Abrechnungsjahr und für das vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug bereits eine andere Person als Dritten bestimmt hat, an seiner Stelle am THG-Quotenhandel teilzunehmen,
- eine Ablehnung der THG-Quotenbescheinigung durch das Umweltbundesamt erfolgt oder zu erwarten ist,
- wenn bekannt ist oder wird, dass die Einreichung der THG-Quote mit betrügerischer Absicht erfolgt,
- wenn zum aktuellen Zeitpunkt oder in der Vergangenheit gegen Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde,
- wenn die Vertragspartner im gegenseitigem Wettbewerb zueinander stehen,
- die Lesbarkeit und/oder die Qualität der Kopie des Fahrzeugscheins unzureichend ist.
Im Falle des Rücktritts erhält der Berechtigte eine E-Mail mit Angabe des jeweiligen Rücktrittgrunds.
Für den Fall des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Auszahlung der THG-Quotenprämie.
7.6
Der Berechtigte ist seinerseits zum Rücktritt vom THG-Quotenvertrag berechtigt, wenn Picsure eine wesentliche Pflicht aus dem THG-Quotenvertrag vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Ist es dem Berechtigten zumutbar, Picsure eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen, so ist der Berechtigte erst nach deren erfolglosem Verstreichen zum Rücktritt berechtigt.
8. Rückforderung
8.1
Im Falle einer Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt ist Picsure berechtigt, getätigte Vorauszahlungen der THG-Quotenprämie für das betroffene Elektrofahrzeug vollumfänglich und ohne Abzug zurückzufordern.
8.2
Der Berechtigte erhält unmittelbar nach der Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt eine E-Mail mit Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Vorauszahlung.
8.3
Der Berechtigte kann unter folgenden Kontaktdaten die Gründe zur Ablehnung durch das Umweltbundesamt erfahren:
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.7 -
Kraftstoffe und Energie im Verkehr
38bimschv@uba.de
Hierzu muss sich der Berechtigte mittels Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil I) als Halter identifizieren und gemäß DSGVO ein berechtigtes Auskunftsinteresse gegenüber der Behörde anmelden.
8.4
Unabhängig der Auskunft durch das Umweltbundesamt ist der Berechtigte verpflichtet, innerhalb der in der E-Mail genannten Fristen die Rückzahlung der erhaltenen THG-Quotenprämie vorzunehmen.
8.5
Ist die Rückzahlung nicht innerhalb der gesetzten Fristen erfolgt, ist Picsure in der Folge berechtigt, Mahngebühren zu erheben, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz zu fordern.
9. Spenden
9.1
Wird die Spendenoption bei der Einreichung der THG-Quote angezeigt, hat der Berechtigte die Möglichkeit, die THG-Quotenprämie ganz oder teilweise zu spenden. Hierzu wählt der Berechtigte im Formular den Spendenpartner und der Höhe der Spende aus.
9.2
Der Berechtigte verzichtet bei der Auswahl einer Spende auf die Auszahlung der THG-Quotenprämie in Höhe der Spende.
9.3
Die Auszahlung der Spende an den ausgewählten Spendenpartner erfolgt erst nach einer positiven Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Der Berechtigte wird über die Auszahlung der Spende per E-Mail informiert.
9.4
Picsure stellt keine Spendenbescheinigung oder Spendenquittung aus.
10. Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie wie folgt belehren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Picsure GmbH c/o THG-Quotenportal, Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg, widerruf@thg-quotenportal.de
mittels einer eindeutigen Erklärung per E- Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben Sie alle Zahlungen, die Sie von uns erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden Sie unter Angabe der Vorgangs- oder Belegnummer dasselbe Zahlungsmittel, das wir bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Besondere Hinweise: Erlöschen des Widerrufsrechts
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn wir die vertraglich vereinbarte Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Vermarktung der THG-Quote erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Diese Zustimmung ist erfolgt, nachdem Sie aktiv den Vermarktungsprozess gestartet haben. Gleichzeitig haben Sie mit dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen Ihr Einverständnis gegeben, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlischt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An
Picsure GmbH
c/o THG-Quotenportal
Heidenkampsweg 58
20097 Hamburg
widerruf@thg-quotenportal.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
THG-Quotenvertrag, abgeschlossen am _______________________________
Auftragsnummer _______________________________
Name _________________________________________________________
Anschrift __________________________________________________________________
Datum _______________________________
11. Haftung
11.1
Ansprüche des Berechtigten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche (i) aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, (ii) aus zwingendem Recht (z.B. § 288 Abs. 6 BGB), (iii) aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Picsure, oder (iv) aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Picsure nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.2
Die sich aus Ziffer 11.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
11.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden Dritter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen von Picsure handeln.
12. Änderungen der AGB
12.1
Picsure kann diese AGB ändern, wenn
- Bestimmungen dieser AGB durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden; oder
- Bestimmungen dieser AGB durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden; oder
- die rechtliche oder tatsächliche Situation sich hinsichtlich der Entstehung einer THG-Quote ändert und der Berechtigte oder Picsure diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte.
12.2
Picsure darf die Vertragsbedingungen jedoch nur ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder diese die entstandene Lücke nicht füllen.
12.3
Änderungen dieser AGB werden dem Berechtigten spätestens einen (1) Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Berechtigten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat („Zustimmungsfiktion“). Auf diese Zustimmungsfiktion wird ihn Picsure in dem Angebot besonders hinweisen.
12.4
Die Zustimmungsfiktion der Ziffer 10.3 gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Regelungen Beendigung oder sonstigen wesentlichen Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen würde. In diesem Fall wird Picsure die Zustimmung des Berechtigten in Textform einholen.
13. Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt für Verbraucher im Internet unter folgendem Link eine Streitbeilegungsplattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Streitbeilegungsplattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Picsure ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
14.1
Sämtliche Kommunikation und jeder Austausch von Informationen zwischen Picsure und dem Berechtigten findet über die bereitgestellten Datenformulare sowie den Status-E-Mails von Picsure statt.
14.2
Der THG-Quotenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3
Erfüllungsort ist der Sitz von Picsure in Hamburg.
14.4
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit der Berechtigte Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg.
14.5
Für Berechtigte, die Verbraucher sind, ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
14.6
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit dem THG-Quotenvertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede.
14.7
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
14.8
Vertragssprache ist Deutsch.
Wie können Sie uns bezüglich der Agbs kontaktieren?
Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.