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THG-Prämie für Nutzfahrzeuge: E-Transporter, E-Lkw & E-Busse

Unternehmen und Privatpersonen, die einen reinen E-Transporter, E-Lkw oder E-Bus fahren, können jährlich eine THG-Prämie erhalten. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und rein elektrisch unterwegs – Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.

Wer bekommt die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge?

Anspruchsberechtigt sind Halter:innen folgender Fahrzeuge:

  • **Elektrische Transporter und Lieferwagen (Fahrzeugklasse N1)**
  • **Elektrische Lkw (N2, N3)**
  • **Elektrische Busse (M3)**
  • **E-Kleintransporter** und andere reine E-Nutzfahrzeuge mit Zulassung
Wichtig: Plug-in-Hybride, Verbrenner oder Fahrzeuge ohne Zulassung (z.B. Gabelstapler) sind **nicht** prämienberechtigt.

Wie hoch ist die Prämie für Nutzfahrzeuge 2025?

Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach der CO₂-Einsparung Ihres Fahrzeugs. Für E-Transporter, Lkw und Busse kann die Prämie 2025 deutlich über der eines E-Pkw liegen – oft im Bereich von 150 € bis 900 € pro Jahr, abhängig von Fahrzeugklasse und Marktlage. Sichern Sie sich die Auszahlung einfach über unser Portal!

Wie läuft die Beantragung ab?

1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen oder sich als Privatperson online.
2. Fahrzeugschein hochladen (Zulassungsbescheinigung Teil I des Nutzfahrzeugs).
3. Wir übernehmen die komplette Anmeldung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihre Prämie aus.
Die Auszahlung erfolgt meist in 1–3 Werktagen nach erfolgreicher Prüfung – ganz ohne Papierkram.

Steuerliche Behandlung & Besonderheiten für Unternehmen

Für Unternehmen gilt: Die THG-Prämie ist Betriebseinnahme und muss versteuert werden. Privatpersonen erhalten die Prämie in der Regel steuerfrei. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite THG-Quote & Steuer.

THG-Prämie für Flotten & mehrere Nutzfahrzeuge

Sie betreiben eine Flotte mit mehreren E-Nutzfahrzeugen? Kein Problem – wir unterstützen Flottenkunden mit einer schnellen Abwicklung und individuellen Lösungen. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot!