Leasingfahrzeuge und THG-Quote
Wer darf die Quote verkaufen: Leasingnehmer oder Leasinggeber?
Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am
Wer darf die Quote verkaufen: Leasingnehmer oder Leasinggeber?
Leasingfahrzeuge und THG-Quote: Wer darf die Quote verkaufen?
Rund um Leasingfahrzeuge taucht eine Frage besonders oft auf: Dürfen Leasingnehmer oder Leasinggeber die THG-Quote verkaufen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn es kommt auf mehrere Faktoren an. Wie Sie als Leasingnehmer Ihre THG-Prämie sichern, zeigen wir Ihnen hier.
Das Wichtigste vorweg
Grundsätzlich ist der Halter im Fahrzeugschein berechtigt, die THG-Quote zu verkaufen. Bei Leasingfahrzeugen kann das der Leasinggeber oder der Leasingnehmer sein.
Wichtig: Prüfen Sie immer Ihren Leasingvertrag – oft steht dort explizit, wer berechtigt ist, die THG-Quote zu verkaufen.
Die THG-Quote bei Leasing: Grundlagen
Wer ist der Fahrzeughalter?
Im Fahrzeugschein steht bei Leasingfahrzeugen meist der Leasinggeber (Leasingunternehmen) – und damit gilt er als rechtlicher Fahrzeughalter.
- Berechtigt ist der eingetragene Halter im Fahrzeugschein
Häufige Fragen zu Leasingfahrzeugen
Mein Leasingvertrag erwähnt die THG-Quote nicht. Was bedeutet das?
Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie ausgeschlossen sind. Viele Leasingverträge enthalten noch keine THG-Regelungen. Prüfen Sie, ob Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind, dann können Sie auch die THG-Prämie in Ihrem Namen beantragen.
Was ist, wenn mein Leasinggeber die THG-Quote behalten möchte?
Dann lässt sich ein Ausgleich aushandeln – etwa eine niedrigere Leasingrate oder ein direkter Zuschuss. Treten Sie sachlich und vorbereitet auf, zeigen sich viele Leasinggesellschaften gesprächsbereit.
Gilt das auch für Leasing von E-Bikes oder E-Rollern?
Nein, E-Bikes und E-Roller ohne Versicherungskennzeichen sind nicht THG-berechtigt. Die THG-Quote gilt nur für zulassungspflichtige reine Elektrofahrzeuge.
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