THG-Quotenportal

Häufig gestellte Fragen

Mit der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) möchte die Bundesregierung die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr um 25 Prozent bis zum Jahr 2030 mindern. Da rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) im Straßenverkehr keine CO₂-Emissionen produzieren, können Halter dieser Fahrzeug seit dem 01.01.2022 die eingesparten CO₂-Emissionen zertifizieren lassen und über Dritte an Mineralölunternehmen vermarkten.

Ja. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG § 37a) sowie die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV vom 8. Dezember 2017).

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die THG-Quote bis zum Jahr 2030 anrechenbar sein. Ein Verlängerung scheint durchaus möglich, da über das Jahr 2030 hinaus weitere Klimaziele erreicht werden sollen.

Ausschließlich Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) sind seit dem 01.01.2022 berechtigt, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Dies gilt sowohl für privat, als auch für geschäftlich genutzte E-Fahrzeuge. Sobald in Ihrem Fahrzeug jedoch ein Verbrennungsmotor verbaut ist, beispielsweise bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht.

Mit dem 29.07.2023 trat eine überarbeitete THG-Verordnung in Kraft, die freiwillig zugelassene Fahrzeuge wie E-Roller oder Kleinkrafträder vom THG-Quotenhandel ausschließt.

Zertifizierbare Fahrzeugklassen: M1, N1, N2, N3, M3, L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e, L5e-A, L5e-B, L7e, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU

Nicht zertifizierbare Fahrzeugklassen: L1e, L1e-A, L1e-B, L2e, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Die von uns ausgezahlte THG-Quotenprämie entspricht der Höhe, wie es Ihnen bei der Einreichung der Daten Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Der Abzug einer Provision erfolgt bei uns nicht.

Nach erfolgreicher, interner Prüfung Ihrer Daten durch uns zahlen wir die THG-Quotenprämie nach einer positiven Rückmeldung vom Umweltbundesamt (Bearbeitungszeit aktuell ca. 6-7 Monate) auf die angegebene Kontoverbindung aus.

Das THG-Quotenportal bietet eine Fixprämie an, die unmittelbar nach einer positiven Rückmeldung vom Umweltbundesamt (Bearbeitungszeit aktuell ca. 6-7 Monate) ausgezahlt wird. Es wird der Betrag ohne Abzug ausgezahlt, der zum Zeitpunkt Ihrer Dateneinreichung auf dem THG-Quotenportal angezeigt wurde. Vorsicht ist bei Anbietern mit sogenannten "bis zu"-Preisen geboten. Bei "bis zu"-Preisen ist weder die Auszahlung, noch die Höhe der THG-Quotenprämie garantiert. Das Vermarktungsrisiko liegt somit in voller Höhe beim Kunden.

Der Service ist für Sie kostenlos.

Solange Sie Halter eines rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugs sind, können Sie Ihre THG-Quote jedes Jahr neu beantragen und vermarkten.

Für die Prüfung und Auszahlung Ihrer THG-Quotenprämie ist die Übermittlung jeweils einer Kopie der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Teil 1), Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung notwendig. Sobald diese Daten uns vollständig vorliegen, startet unverzüglich der Vermarktungsprozess. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse informiert.

Nein, der Vermarktungsprozess Ihrer THG-Quote erfolgt bei uns sehr zügig und digital. Auch die Auszahlung erfolgt bei uns innerhalb weniger Tage. Daher ist eine Registrierung bei uns nicht erforderlich. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse absolut tranparent informiert.

Als Halter eines E-Fahrzeugs können Sie sich vom Umweltbundesamt (UBA) die für den Quotenhandel notwendige Zertifizierung ausstellen lassen, jedoch ist die Vermarktung einzelner Zertifikate an Großabnehmer, wie Mineralölkonzerne, kaum möglich. Daher übernehmen wir für Sie diesen Vermarktung über unsere Quotendirektkäufer.

Als Privatperson müssen Sie den Erlös nach aktueller Gesetzeslage nicht versteuern. Als Unternehmer erhalten Sie von uns einen Auszahlungsbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer, welcher entsprechend zu versteuern ist.


THG-Quotenportal

Picsure GmbH

c/o THG-Quotenportal

Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg
Blog