THG-Quotenportal

Beantragen Sie jetzt Ihre THG-Prämie für 2024 ab 90€ per Sofortauszahlung.

  • Ab 90€ per Sofortauszahlung

    (Angebot gültig bis 30.04.2024)

  • Zuverlässig und Schnell

    in 3 – 5 Werktagen auf Ihrem Konto

  • Transparent und Digital

    ohne Registrierung oder Nutzerkonto

  • Bis zu 10 Fahrzeuge

    gleichzeitig einreichen und vermarkten

Eine lohnende Prämie über das THG-Quotenportal

Mit Ihrem E-Auto tragen Sie nicht nur zum Umwelt- und Klimaschutz bei, sondern können sich auch noch für Ihre eingesparten CO2-Emissionen finanziell belohnen.

Mit der Übertragung Ihrer THG-Quote auf das THG-Quotenportal, vermarkten wir Ihre eingesparten CO2-Emissionen zu attraktiven Preisen und gewährleisten per Sofortauszahlung die Gutschrift Ihrer THG-Quotenprämie innerhalb von 3 – 5 Werktagen auf Ihr Konto.

Sie erhalten unsere Prämien in voller Höhe, wie sie zum Zeitpunkt der Einreichung ausgewiesen wurde - ohne Abzug, ohne Vermarktungsrisiko, ohne Abo-Modelle und vor allem ohne versteckte Laufzeitverlängerungen in den Folgejahren.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in der Vermarktung Ihrer THG-Quote!

So einfach geht's

1

Übermitteln Sie Ihren Fahrzeugschein und Ihre Kontaktdaten.

2

Starten Sie die Vermarktung mit der Bestätigung Ihrer Email-Adresse.

3

Auszahlung in 3 - 5 Werktagen direkt auf Ihr Konto.


Häufig gestellte Fragen

Mit der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) möchte die Bundesregierung die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr um 25 Prozent bis zum Jahr 2030 mindern. Da rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) im Straßenverkehr keine CO₂-Emissionen produzieren, können Halter dieser Fahrzeug seit dem 01.01.2022 die eingesparten CO₂-Emissionen zertifizieren lassen und über Dritte an Mineralölunternehmen vermarkten.

Ja. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG § 37a) sowie die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV vom 8. Dezember 2017).

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die THG-Quote bis zum Jahr 2030 anrechenbar sein. Ein Verlängerung scheint durchaus möglich, da über das Jahr 2030 hinaus weitere Klimaziele erreicht werden sollen.

Ausschließlich Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen (BEV) sind seit dem 01.01.2022 berechtigt, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Dies gilt sowohl für privat, als auch für geschäftlich genutzte E-Fahrzeuge. Sobald in Ihrem Fahrzeug jedoch ein Verbrennungsmotor verbaut ist, beispielsweise bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht.

Mit dem 29.07.2023 trat eine überarbeitete THG-Verordnung in Kraft, die freiwillig zugelassene Fahrzeuge wie E-Roller oder Kleinkrafträder vom THG-Quotenhandel ausschließt.

Zertifizierbare Fahrzeugklassen: M1, N1, N2, N3, M3, L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e, L5e-A, L5e-B, L7e, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU

Nicht zertifizierbare Fahrzeugklassen: L1e, L1e-A, L1e-B, L2e, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Die von uns ausgezahlte THG-Quotenprämie entspricht der Höhe, wie es Ihnen bei der Einreichung der Daten Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Der Abzug einer Provision erfolgt bei uns nicht.

Nach erfolgreicher, interner Prüfung Ihrer Daten durch uns zahlen wir die THG-Quotenprämie per Sofortgutschrift innerhalb von wenigen Tagen auf die angegebene Kontoverbindung aus.

Das THG-Quotenportal bietet nur die Sofortauszahlung an, die unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten stattfindet. Es wird der Betrag ohne Abzug ausgezahlt, der zum Zeitpunkt Ihrer Dateneinreichung auf dem THG-Quotenportal angezeigt wurde. Es gibt weiterhin Anbieter, die mit der Fixprämie die Auszahlung eines festen Betrages garantieren. Vorsicht ist bei Anbietern mit sogenannten "bis zu"-Preisen geboten. Bei "bis zu"-Preisen ist weder die Auszahlung, noch die Höhe der THG-Quotenprämie garantiert. Das Vermarktungsrisiko liegt somit in voller Höhe beim Kunden.

Der Service ist für Sie kostenlos.

Solange Sie Halter eines rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugs sind, können Sie Ihre THG-Quote jedes Jahr neu beantragen und vermarkten.

Für die Prüfung und Auszahlung Ihrer THG-Quotenprämie ist die Übermittlung jeweils einer Kopie der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Teil 1), Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung notwendig. Sobald diese Daten uns vollständig vorliegen, startet unverzüglich der Vermarktungsprozess. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse informiert.

Nein, der Vermarktungsprozess Ihrer THG-Quote erfolgt bei uns sehr zügig und digital. Auch die Auszahlung erfolgt bei uns innerhalb weniger Tage. Daher ist eine Registrierung bei uns nicht erforderlich. Über den Fortschritt des Vermarktungsprozesses werden Sie stets über Ihre angegebene E-Mailadresse absolut tranparent informiert.

Als Halter eines E-Fahrzeugs können Sie sich vom Umweltbundesamt (UBA) die für den Quotenhandel notwendige Zertifizierung ausstellen lassen, jedoch ist die Vermarktung einzelner Zertifikate an Großabnehmer, wie Mineralölkonzerne, kaum möglich. Daher übernehmen wir für Sie diesen Vermarktung über unsere Quotendirektkäufer.

Als Privatperson müssen Sie den Erlös nach aktueller Gesetzeslage nicht versteuern. Als Unternehmer erhalten Sie von uns einen Auszahlungsbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer, welcher entsprechend zu versteuern ist.


Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@thg-quotenportal.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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