Elektroauto-Förderung bis zu 6.000 Euro: Das gilt ab 2026 wirklich

    Elektroauto-Förderung bis zu 6.000 Euro: Das gilt ab 2026 wirklich

    Der Staat fördert den Kauf und das Leasing von Elektroautos ab 2026 wieder mit bis zu 6.000 Euro. Wer Anspruch hat, wie hoch die Prämie ausfällt, welche Fahrzeuge gefördert werden und worauf Käufer achten müssen – hier findest du alle Details verständlich erklärt.

    Warum kommt die Elektroauto-Förderung zurück?

    Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 war der Absatz von Elektroautos in Deutschland massiv eingebrochen. Viele Kaufentscheidungen wurden verschoben oder ganz verworfen. Die Bundesregierung reagiert nun mit einer Neuauflage der E-Auto-Förderung, die gezielt private Haushalte entlasten und gleichzeitig der europäischen Automobilindustrie Rückenwind geben soll.

    Bundesumweltminister Carsten Schneider spricht von einem „starken Anschub für die Elektromobilität“ und erwartet ab 2026 ein exponentielles Wachstum bei Elektroauto-Neuzulassungen. Das Förderprogramm ist Teil der Klima- und Transformationsstrategie und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.

    Die Neuauflage der Elektroauto-Förderung markiert einen klaren Kurswechsel der Bundesregierung. Nachdem der Umweltbonus Ende 2023 aus Haushaltsgründen abrupt beendet worden war, geriet der Hochlauf der Elektromobilität ins Stocken. Viele Verbraucher warteten ab, Händler blieben auf Fahrzeugen sitzen und Hersteller passten ihre Produktionspläne an. Mit dem neuen Förderprogramm will der Staat dieses Vertrauen wiederherstellen und zugleich gezielt jene Haushalte unterstützen, für die der Kauf eines Elektroautos bislang finanziell nicht realistisch war.

    Auffällig ist dabei die starke soziale Komponente der neuen Förderung. Erstmals steht nicht mehr allein das Fahrzeug im Fokus, sondern vor allem die finanzielle Situation der Käuferinnen und Käufer. Die Einkommensgrenzen und die zusätzliche Kinderförderung sollen sicherstellen, dass die staatlichen Mittel nicht überwiegend bei Besserverdienenden landen. Gleichzeitig verzichtet die Bundesregierung bewusst auf eine Preisobergrenze für Fahrzeuge. Damit bleibt die Entscheidung, welches Modell gefördert wird, stärker beim Verbraucher und weniger bei staatlichen Vorgaben.

    Ein weiterer Unterschied zu früheren Programmen ist die Gleichstellung von Kauf und Leasing. Gerade für Haushalte mit begrenztem Budget ist Leasing häufig der realistischere Einstieg in die Elektromobilität. Die Förderung trägt dem Rechnung, verlangt im Gegenzug aber eine Mindesthaltedauer von drei Jahren. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge kurzfristig mit Prämie angeschafft und rasch weiterverkauft werden.

    Die Entscheidung, auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender weiterhin zu fördern, ist politisch umstritten. Kritiker argumentieren, dass diese Fahrzeuge im Alltag häufig überwiegend mit Verbrennungsmotor betrieben werden und damit weniger zur Emissionsminderung beitragen als reine Elektroautos. Die Bundesregierung hält dagegen, dass gerade in Regionen mit schwächerer Ladeinfrastruktur Plug-in-Hybride für viele Menschen ein praktikabler Übergang seien. Die verschärften Kriterien ab 2027 sollen sicherstellen, dass künftig stärker der tatsächliche CO₂-Ausstoß im Realbetrieb zählt.

    Bemerkenswert ist zudem, dass die Förderung nicht auf europäische oder deutsche Fahrzeuge beschränkt wird. Anders als etwa Frankreich setzt Deutschland auf Technologieoffenheit und verweist auf die derzeit starke Marktposition europäischer Hersteller. Nach Angaben des Umweltministeriums stammen bereits heute rund 80 Prozent der neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland aus europäischer Produktion. Die Regierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine explizite Herkunftsbeschränkung.

    Neben der direkten Kaufprämie bleibt auch das Umfeld für Elektroautos ein entscheidender Faktor. Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung sowie zusätzliche Investitionen in die Ladeinfrastruktur sollen den Umstieg langfristig attraktiver machen. Gleichzeitig weist die Branche darauf hin, dass dauerhaft niedrige Ladepreise und eine verlässliche öffentliche Ladeinfrastruktur wichtiger sein könnten als einmalige Kaufanreize.

    Der Ausschluss von Gebrauchtwagen ist einer der größten Kritikpunkte am neuen Förderprogramm. Gerade weil Elektroautos aktuell einen vergleichsweise hohen Wertverlust haben, wäre eine Förderung gebrauchter Fahrzeuge aus Sicht vieler Experten sozial besonders wirksam. Die Bundesregierung verweist jedoch auf den noch jungen Gebrauchtmarkt und schließt nicht aus, das Programm in den kommenden Jahren entsprechend anzupassen.

    Insgesamt verfolgt die neue Elektroauto-Förderung mehrere Ziele gleichzeitig: Sie soll den Klimaschutz voranbringen, die heimische Automobilindustrie stabilisieren und Haushalten mit begrenztem Einkommen den Zugang zur Elektromobilität erleichtern. Ob dieser Spagat gelingt, wird sich ab 2026 zeigen. Klar ist jedoch: Für viele private Käuferinnen und Käufer schafft die neue Förderung erstmals wieder eine verlässliche finanzielle Grundlage für den Umstieg auf ein Elektroauto.

    Bis zu 6.000 Euro Zuschuss: So setzt sich die Förderung zusammen

    Die neue Elektroauto-Förderung ist sozial gestaffelt. Entscheidend sind Antriebsart, Einkommen und Kinderzahl.

    Förderung für batterieelektrische Autos (BEV)

    • 3.000 € Basisförderung für Haushalte bis 80.000 € zu versteuerndes Einkommen
    • 4.000 € bei Einkommen bis 60.000 €
    • 5.000 € bei Einkommen bis 45.000 €
    • +500 € pro Kind, maximal 1.000 €

    👉 Maximal möglich: 6.000 Euro pro Fahrzeug

    Förderung für Plug-in-Hybride & Range-Extender

    Für Fahrzeuge, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren können:

    • 1.500 € Basisförderung
    • ebenfalls einkommens- und kinderabhängig gestaffelt
    • nur förderfähig, wenn
      • max. 60 g CO₂/km oder
      • mindestens 80 km elektrische Reichweite

    Ab 1. Juli 2027 sollen strengere Kriterien gelten, die stärker den realen CO₂-Ausstoß im Alltag berücksichtigen.

    Wer hat Anspruch auf die Förderung?

    Förderberechtigt sind private Haushalte, nicht Unternehmen oder gewerbliche Flotten.

    Einkommensgrenzen

    • Einpersonenhaushalt: max. 80.000 €
    • Haushalt mit zwei Kindern: max. 90.000 €
    • zusätzliche Kinder erhöhen die Grenze moderat

    Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen.

    Bei Paaren zählt das zusammenaddierte Einkommen, auch ohne gemeinsame Veranlagung.

    Welche Fahrzeuge werden gefördert – und welche nicht?

    Förderfähig

    • neue Elektroautos (BEV)
    • Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge
    • Fahrzeugklasse M1 (Pkw)
    • Neuzulassung ab 1. Januar 2026

    Eine Preisobergrenze für den Listenpreis gibt es nicht.

    Nicht förderfähig

    • Gebrauchte Elektroautos
    • Elektromotorräder, Leichtfahrzeuge (L7e)
    • Fahrzeuge außerhalb der CO₂- und Reichweitenvorgaben

    Die Bundesregierung begründet den Ausschluss von Gebrauchtwagen mit dem noch zu kleinen Markt – eine spätere Öffnung ab 2027/2028 ist jedoch nicht ausgeschlossen.

    Kauf oder Leasing: Beides wird gefördert

    Die Prämie gilt sowohl für Kauf als auch Leasing.

    Wichtig ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.

    Bei vorzeitigem Verkauf oder Vertragsende kann die Förderung anteilig zurückgefordert werden.

    Antragstellung: So kommst du an das Geld

    • Antragsstart: voraussichtlich Mai 2026
    • Antragsweg: Online-Portal des Bundes
    • möglicherweise wieder über das BAFA

    Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 – entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Zeitpunkt des Antrags.

    Weitere Vorteile für Elektroautos

    Neben der Kaufprämie profitieren E-Autos weiterhin von:

    • Kfz-Steuerbefreiung, aktuell verlängert
    • Ausbau & Förderung der Ladeinfrastruktur
    • teils günstigere Wartungs- und Betriebskosten
    • langfristig stabilere CO₂-Regulierung

    Kritik & Diskussion: Nicht alle sind zufrieden

    Umweltverbände kritisieren insbesondere:

    • die Förderung von Plug-in-Hybriden
    • die relativ hohen Einkommensgrenzen
    • den Ausschluss von Gebrauchtwagen

    Autohändler warnen vor zusätzlichem Wertverlust bestehender E-Autos, während Industrie- und Gewerkschaften die soziale Staffelung ausdrücklich begrüßen.

    Fazit: Für wen lohnt sich die neue E-Auto-Förderung besonders?

    Die neue Elektroauto-Förderung ist vor allem attraktiv für:

    • Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
    • Familien mit Kindern
    • Käufer günstiger, neuer Elektroautos
    • Leasingnehmer mit langfristiger Planung

    Mit bis zu 6.000 Euro Zuschuss, steuerlichen Vorteilen und wachsender Ladeinfrastruktur wird der Umstieg auf ein Elektroauto ab 2026 wieder deutlich attraktiver – sowohl finanziell als auch ökologisch.

    Quellen

    • heise.de – Bund fördert Kauf von Elektroautos mit bis zu 6000 Euro
    • DER SPIEGEL – Neue E-Auto-Prämie: Wer wie viel bekommt
    • FAZ – Bis zu 6000 Euro Zuschuss für den Kauf von E-Autos
    • Tagesschau.de – Elektroauto-Förderung ab 2026 beschlossen
    • Bundesumweltministerium – Pressemitteilungen & FAQ zur E-Auto-Förderung