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Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur THG-Quote und THG-Prämie. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument der Bundesregierung, mit dem bis 2030 die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor um 25 % reduziert werden sollen. Besitzer reiner Elektrofahrzeuge (BEV) können seit dem 01.01.2022 die eingesparten CO₂-Emissionen zertifizieren und an Mineralölunternehmen verkaufen.

Die THG-Prämie ist eine jährliche Auszahlung für Halter:innen von Elektroautos, die ihre eingesparten CO₂-Emissionen als Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verkaufen. Dabei werden die CO₂-Einsparungen vom Umweltbundesamt zertifiziert und können anschließend über spezialisierte Anbieter verkauft werden. Fahrzeughalter:innen erhalten so einen finanziellen Ausgleich, der die Nutzung klimafreundlicher Elektromobilität fördert.

Ja. Rechtliche Grundlagen sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG § 37a) sowie die zugehörige 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV vom 8. Dezember 2017).

Die THG-Quote ist aktuell bis 2030 festgelegt. Eine Verlängerung ist wahrscheinlich, da langfristige Klimaziele verfolgt werden.

Anspruch haben ausschließlich Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV), sowohl privat als auch geschäftlich. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (z. B. Plug-in-Hybride) sind ausgeschlossen.

Folgende Fahrzeugklassen sind THG-berechtigt:

  • Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): Keine Hybrid- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
  • Zulassungsvoraussetzung: Gültiger Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
  • Gewerbliche Fahrzeuge: Nur Kategorien M1 und N1 (PKW und leichte Nutzfahrzeuge).

Wichtig: Brennstoffzellenfahrzeuge sind ausgeschlossen. Seit 29.07.2023 sind freiwillig zugelassene Fahrzeuge (z. B. E-Roller, Kleinkrafträder) ebenfalls ausgeschlossen.

Zertifizierbar: M1, N1, N2, N3, M3, L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e, L5e-A, L5e-B, L7e, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU

Nicht zertifizierbar: L1e, L1e-A, L1e-B, L2e, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Aufbau Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Die THG-Prämie entspricht exakt dem Betrag, der bei der Beantragung angezeigt wurde – ohne Abzüge oder versteckte Gebühren.

Beim Modell "Sofortauszahlung" erhältst du die Prämie nach interner Prüfung innerhalb von 1–3 Werktagen. Beim Modell "Auszahlung nach UBA" erfolgt die Auszahlung erst nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt (ca. 6–8 Monate).

Unsere Fixprämie garantiert dir exakt die Prämie, die dir bei der Beantragung angezeigt wird. Anbieter mit "bis zu"-Preisen garantieren weder Höhe noch Auszahlung – das Vermarktungsrisiko trägt dabei der Kunde.

Unser Service ist komplett kostenlos für dich.

Die THG-Prämie kannst du jedes Jahr erneut beantragen, solange du ein rein batterieelektrisches Fahrzeug besitzt.

Benötigt werden eine Kopie der Vorderseite deines Fahrzeugscheins (Teil I), deine Kontaktdaten sowie deine Bankverbindung. Wir informieren dich transparent per E-Mail über jeden Schritt.

Nein, eine Registrierung ist nicht nötig. Der gesamte Prozess läuft schnell, digital und transparent. Updates erhältst du per E-Mail.

Theoretisch kannst du beim Umweltbundesamt (UBA) deine THG-Quote zertifizieren lassen. Praktisch ist der Direktverkauf an Großabnehmer jedoch kaum möglich. Daher übernehmen wir die Vermarktung für dich.

Privatpersonen müssen die THG-Prämie nicht versteuern. Unternehmer erhalten einen Auszahlungsbeleg mit Umsatzsteuer, die entsprechend zu versteuern ist.

Nein, im Gegenteil: Wenn du deine Quote nicht verkaufst, fließt der Erlös automatisch in den Staatshaushalt. Der aktive Verkauf deiner THG-Quote ist somit moralisch einwandfrei und unterstützt aktiv Klimaschutzmaßnahmen – z.B. den Kauf eines E-Autos oder die Investition in Photovoltaik.