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THG-Quote FAQ: Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

In unserem umfangreichen FAQ zur THG-Quote finden Sie ehrliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die THG-Prämie, Auszahlung, Steuern und Voraussetzungen. Ob Sie Ihre Prämie besonders schnell erhalten möchten, noch unsicher sind, ob Sie anspruchsberechtigt sind oder wissen wollen, warum der Marktpreis für 2025 schwankt – hier sind Sie richtig. Profitieren Sie von unserem Know-how, praxisnahen Tipps und einer transparenten Übersicht zu allen wichtigen Themen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die THG-Prämie gibt’s nur für reine E-Fahrzeuge mit Zulassung – keine Hybride, keine E-Bikes ohne Nummernschild.
  • Höhe der Prämie schwankt je nach Markt – Schnelligkeit zahlt sich aus!
  • Jährlich neu beantragen – es lohnt sich immer wieder.
  • Bei Fragen: FAQ lesen oder direkt Kontakt aufnehmen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Anspruch, zur Dauer der Auszahlung, zur Steuerpflicht oder benötigen Infos, warum Ihre Prämie 2025 niedriger ausfällt? Unsere FAQ liefern Ihnen schnell und verständlich die wichtigsten Antworten. Nutzen Sie die Navigation links, um direkt zum passenden Abschnitt zu springen oder kontaktieren Sie unser Team direkt!

THG-Quote/Umwelt

Mit der THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) will die Bundesregierung die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 massiv reduzieren. Wer ein reines Elektroauto fährt, spart Emissionen – das wird durch das Umweltbundesamt bestätigt und als Zertifikat verkauft. Die Einnahmen landen als THG-Prämie direkt bei dir. So wird Elektromobilität nicht nur klimafreundlich, sondern auch finanziell attraktiver.

Berechtigt sind:

  • Nur reine, in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge (BEV).
  • Keine Plug-in-Hybride, Verbrenner, E-Bikes oder E-Roller ohne Zulassung.

Zertifizierbare Fahrzeugklassen:
M1, N1, N2, N3, M3, L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e, L5e-A, L5e-B, L7e, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU

Nicht zertifizierbare Fahrzeugklassen:
L1e, L1e-A, L1e-B, L2e, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Wichtig:
Seit Juli 2023 sind freiwillig zugelassene E-Roller (z.B. L3e-A1) und Kleinkrafträder ausgeschlossen. Es zählt nur das Fahrzeug im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die THG-Quote macht den Umstieg auf emissionsarme Mobilität für dich lohnenswert. Jedes Jahr wird es für Mineralölunternehmen teurer, fossile Kraftstoffe zu verkaufen. Die Prämie, die du bekommst, kommt direkt aus den Verpflichtungen dieser Unternehmen. So unterstützt jeder ausgezahlte Euro mehr klimafreundliche Technologie – und weniger CO₂ auf deutschen Straßen.

Voraussetzungen:

  • Halter:in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
  • Das Fahrzeug ist ein reines Elektroauto und in Deutschland zugelassen.
  • Pro Fahrzeug und Kalenderjahr ist ein Antrag möglich.

Nicht möglich:

  • Für Plug-in-Hybride, Benziner, Diesel, E-Bikes ohne Kennzeichen und zulassungsfreie Roller.

Mehrere E-Autos?
Du kannst für jedes deiner berechtigten Fahrzeuge die Prämie jedes Jahr neu beantragen. Wenn du der Halter von mehreren Fahrzeugen bist kannst du über unser Formular bis zu 10 Fahrzeuge gleichzeitug einreicehn. Falls es sich um verschiedene Halter handelt, einfach für jedes Fahrzeug separat den Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt dann jeweils pro Fahrzeug.

Achtung:
Jedes Fahrzeug darf pro Jahr nur einmal angemeldet werden – doppelte Prämien sind ausgeschlossen.

Bei uns erhältst du die Prämie ausschließlich für reine, in Deutschland zugelassene E-Autos – nicht für private Ladepunkte oder Wallboxen. Der Gesetzgeber fördert zwar öffentliche Ladeinfrastruktur gesondert, aber das ist ein anderes Verfahren.

Fragen dazu?
Sprich uns gerne an, wir helfen weiter!

Die THG-Quote ist nach heutigem Stand bis 2030 gesetzlich vorgesehen. Da die Reduktion von CO₂-Emissionen langfristige Klimaziele verfolgt, ist eine Verlängerung wahrscheinlich – eine Garantie gibt es aber (noch) nicht.

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Haben Sie noch Fragen an uns?

Wir helfen Ihnen gerne! Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@thg-quotenportal.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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