Gesetzliche Grundlagen der THG-Quote
Rechtliche Basis und Gesetze hinter der Treibhausgasminderungsquote
Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am
Rechtliche Basis und Gesetze hinter der Treibhausgasminderungsquote verständlich erklärt.
Gesetzliche Grundlagen der THG-Quote
Das Wichtigste in Kürze
- Die THG-Quote ist in §37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert, die Details regelt die 38. BImSchV.
- Ziel: Jahr für Jahr weniger Treibhausgasemissionen im Verkehr – auch durch Elektroautos und Ladeinfrastruktur.
- Das Umweltbundesamt (UBA) prüft und zertifiziert alle Nachweise.
- Die Quoten steigen schrittweise – 2030 gilt ein Minderungsziel von 25 %.
Hinter der THG-Prämie steckt eine gesetzliche Basis, die im deutschen Verkehrssektor das zentrale Werkzeug gegen CO₂-Emissionen ist. Viele kennen den Begriff, kaum jemand das Dahinter: Ohne dieses Gesetz gäbe es für Elektrofahrzeuge gar keine THG-Prämie. Im Folgenden lesen Sie, was im Gesetz steht, wie es funktioniert – und warum am Ende bares Geld für E-Auto-Fahrer:innen herauskommt.
1. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Der Rahmen
Das BImSchG ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt. Genau in §37a taucht die THG-Quote zum ersten Mal ausdrücklich auf: Wer als Mineralölunternehmen fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss einen Teil der dadurch entstehenden Emissionen ausgleichen oder senken. Erreichen lässt sich das unter anderem mit erneuerbaren Energien und mit dem Kauf von Emissionszertifikaten – zum Beispiel von E-Auto-Besitzer:innen.
Tipp: Das Gesetz ist öffentlich einsehbar. Wer will, kann den genauen Wortlaut im §37a BImSchG nachlesen.
2. Die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – Die Details
Die 38. BImSchV ist die ausführende Verordnung. Sie legt fest,
- welche Kraftstoffe und Energiearten angerechnet werden dürfen,
- wie die CO₂-Minderung berechnet und nachgewiesen wird,
- welche Pflichten Unternehmen und Dienstleister haben,
- und wie Strom aus Elektromobilität verrechnet werden kann.
Wenn Sie Ihre THG-Prämie geltend machen wollen, zählen vor allem die Abschnitte zu E-Fahrzeugen, Ladesäulen und Nachweispflichten.
Sie finden die komplette 38. BImSchV im Bundesrecht online.
3. Die Rolle des Umweltbundesamtes (UBA)
Alle Nachweise zur THG-Quote landen beim Umweltbundesamt (UBA), der zentralen Prüfstelle. Es achtet darauf, dass wirklich nur echte CO₂-Einsparungen angerechnet werden und niemand das System austrickst. Als Privatperson haben Sie damit selten direkt zu tun: Den Kontakt übernimmt in der Regel ein Anbieter wie THG-Quotenportal, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt.
Das UBA veröffentlicht regelmäßig Berichte und Statistiken zur Umsetzung der Quote. Wer es genau wissen will: Infos & Berichte beim UBA.
4. Entwicklung und Zukunft der THG-Quote
Die THG-Quote steigt laut Gesetz Schritt für Schritt – von aktuell rund 10 % (2025) auf 25 % im Jahr 2030. Je höher die Quote, desto stärker die Nachfrage nach CO₂-Einsparungen, und das dürfte die Prämien für E-Auto-Halter:innen langfristig stützen. Dass die Quote nach 2030 ausläuft, ist unwahrscheinlich – die Klimaziele werden eher schärfer, also wird das Instrument vermutlich weitergeführt oder sogar verschärft.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Grundlage der THG-Quote
Was ist die gesetzliche Grundlage der THG-Quote?
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 38. BImSchV regeln die Details und Anrechnung.
Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt?
Das UBA prüft die Nachweise, zertifiziert die CO₂-Einsparungen und veröffentlicht die wichtigsten Marktdaten.
Wen betrifft das Gesetz konkret?
Kraftstoffunternehmen, Betreiber öffentlicher Ladepunkte, E-Auto-Besitzer:innen und Anbieter wie das THG-Quotenportal.
Kann ich auch als Privatperson die Quote geltend machen?
Ja, mit einem reinen E-Fahrzeug und Zulassung können Sie jährlich profitieren.
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