Ist die THG-Prämie steuerfrei?
Alles Wichtige zur steuerlichen Behandlung der THG-Prämie für Privatpersonen
Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am
Alles Wichtige zur steuerlichen Behandlung der THG-Prämie für Privatpersonen.
Steuerfrei im Privatvermögen, steuerpflichtig im Betriebsvermögen
Für Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei, wenn das E-Fahrzeug zum Privatvermögen gehört: Sie unterliegt weder der Einkommen- noch der Umsatzsteuer und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen (z. B. Firmenwagen oder Fahrzeug von Selbstständigen), ist die Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Steuerfrei für Privatpersonen
Gehört das E-Fahrzeug zum Privatvermögen, ist die THG-Prämie nicht steuerbar: Es fallen weder Einkommen- noch Umsatzsteuer an.
Warum ist die THG-Prämie steuerfrei?
Eine eigene Steuerbefreiung im Gesetz gibt es dafür nicht. Die Finanzverwaltung stuft die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen als nicht steuerbare Leistung ein: Sie unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer.
Steuerliche Einordnung
Im Privatvermögen ist die Prämienzahlung eine nicht steuerbare Leistung. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen.
Worauf es ankommt
- • Fahrzeug im Privatvermögen: nicht steuerbar
- • Fahrzeug im Betriebsvermögen: Betriebseinnahme
- • Die Höhe der Prämie spielt keine Rolle
- • Maßgeblich ist die Zuordnung des Fahrzeugs
Häufige Fragen zur Steuerfreiheit
Muss ich die THG-Prämie in meiner Steuererklärung angeben?
Nicht, wenn das E-Fahrzeug zum Privatvermögen gehört: Dann ist die THG-Prämie nicht steuerbar und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Gehört es zum Betriebsvermögen, ist sie als Betriebseinnahme zu erfassen.
Gilt die Steuerfreiheit auch für mehrere Fahrzeuge?
Ja. Pro berechtigtem Elektrofahrzeug erhalten Sie eine eigene THG-Prämie – jede davon steuerfrei, solange das jeweilige Fahrzeug zum Privatvermögen gehört.
Was ist mit bereits verkauften THG-Quoten aus früheren Jahren?
Auch steuerfrei, sofern das Fahrzeug zum Privatvermögen gehörte. Maßgeblich ist nicht das Quotenjahr, sondern ob das Fahrzeug privat oder betrieblich gehalten wurde.
Gibt es einen Freibetrag oder Höchstbetrag?
Nein. Auf die Höhe der Prämie kommt es nicht an, sondern darauf, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Einen Freibetrag oder eine Höchstgrenze gibt es dafür nicht.
Besonderheiten bei der Steuererklärung
Anlage EÜR für Unternehmer
Gehört das E-Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen (z. B. in der Anlage EÜR) und steuerpflichtig.
Einkommensteuererklärung
Gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen, müssen Sie nichts in der Einkommensteuererklärung eintragen: Die THG-Prämie ist dann nicht steuerbar.
Wichtiger Hinweis
Steuerregelungen können sich ändern. Bei kniffligen steuerlichen Fragen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Vorteile der Steuerfreiheit im Überblick
100% Auszahlung
Volle Prämie ohne Abzüge
Keine Bürokratie
Im Privatvermögen nicht einkommensteuerpflichtig
Planbare Einnahmen
Jährlich wiederkehrend
Ihre steuerfreie THG-Prämie sichern
Sichern Sie sich jetzt Ihre THG-Prämie für 2026 in nur 2 Minuten und freuen Sie sich über attraktive Auszahlungsbeträge.