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    Steuerliche Aspekte
    2 Min. Lesezeit1.2.2025

    Ist die THG-Prämie steuerfrei?

    Alles Wichtige zur steuerlichen Behandlung der THG-Prämie für Privatpersonen

    Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am

    Alles Wichtige zur steuerlichen Behandlung der THG-Prämie für Privatpersonen.

    THG-Prämie
    Steuern
    Privatpersonen
    Einkommensteuer

    Steuerfrei im Privatvermögen, steuerpflichtig im Betriebsvermögen

    Für Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei, wenn das E-Fahrzeug zum Privatvermögen gehört: Sie unterliegt weder der Einkommen- noch der Umsatzsteuer und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen (z. B. Firmenwagen oder Fahrzeug von Selbstständigen), ist die Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

    Steuerfrei für Privatpersonen

    Gehört das E-Fahrzeug zum Privatvermögen, ist die THG-Prämie nicht steuerbar: Es fallen weder Einkommen- noch Umsatzsteuer an.

    Warum ist die THG-Prämie steuerfrei?

    Eine eigene Steuerbefreiung im Gesetz gibt es dafür nicht. Die Finanzverwaltung stuft die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen als nicht steuerbare Leistung ein: Sie unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer.

    Steuerliche Einordnung

    Im Privatvermögen ist die Prämienzahlung eine nicht steuerbare Leistung. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen.

    Bayerisches Landesamt für Steuern: „Im Privatvermögen unterliegt die Prämienzahlung als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer.“ Zur Quelle

    Worauf es ankommt

    • • Fahrzeug im Privatvermögen: nicht steuerbar
    • • Fahrzeug im Betriebsvermögen: Betriebseinnahme
    • • Die Höhe der Prämie spielt keine Rolle
    • • Maßgeblich ist die Zuordnung des Fahrzeugs

    Häufige Fragen zur Steuerfreiheit

    Muss ich die THG-Prämie in meiner Steuererklärung angeben?

    Nicht, wenn das E-Fahrzeug zum Privatvermögen gehört: Dann ist die THG-Prämie nicht steuerbar und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Gehört es zum Betriebsvermögen, ist sie als Betriebseinnahme zu erfassen.

    Gilt die Steuerfreiheit auch für mehrere Fahrzeuge?

    Ja. Pro berechtigtem Elektrofahrzeug erhalten Sie eine eigene THG-Prämie – jede davon steuerfrei, solange das jeweilige Fahrzeug zum Privatvermögen gehört.

    Was ist mit bereits verkauften THG-Quoten aus früheren Jahren?

    Auch steuerfrei, sofern das Fahrzeug zum Privatvermögen gehörte. Maßgeblich ist nicht das Quotenjahr, sondern ob das Fahrzeug privat oder betrieblich gehalten wurde.

    Gibt es einen Freibetrag oder Höchstbetrag?

    Nein. Auf die Höhe der Prämie kommt es nicht an, sondern darauf, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Einen Freibetrag oder eine Höchstgrenze gibt es dafür nicht.

    Besonderheiten bei der Steuererklärung

    Anlage EÜR für Unternehmer

    Gehört das E-Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen (z. B. in der Anlage EÜR) und steuerpflichtig.

    Einkommensteuererklärung

    Gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen, müssen Sie nichts in der Einkommensteuererklärung eintragen: Die THG-Prämie ist dann nicht steuerbar.

    Wichtiger Hinweis

    Steuerregelungen können sich ändern. Bei kniffligen steuerlichen Fragen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.

    Vorteile der Steuerfreiheit im Überblick

    100% Auszahlung

    Volle Prämie ohne Abzüge

    Keine Bürokratie

    Im Privatvermögen nicht einkommensteuerpflichtig

    Planbare Einnahmen

    Jährlich wiederkehrend

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    Veröffentlicht am 1.2.2025 von THG Quotenportal Team
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    #Einkommensteuer