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Muss die THG-Prämie versteuert werden?
Die steuerliche Behandlung der THG-Prämie ist ein wichtiges Thema für alle Elektroauto-Halter. Ob Sie die THG-Prämie versteuern müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihr Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Hier klären wir umfassend auf, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
THG-Prämie für Privatpersonen: In der Regel steuerfrei
Für Privatpersonen, die ihr Elektrofahrzeug ausschließlich privat nutzen, ist die erhaltene THG-Prämie in den meisten Fällen steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dies in einem Schreiben vom 5. Mai 2022 klargestellt. Die Begründung: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nicht einer der sieben Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zugeordnet werden kann. Sie müssen die THG-Prämie also nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Dies gilt für alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV), die auf eine Privatperson zugelassen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuerfreiheit nur für die THG-Prämie selbst gilt und nicht für andere Förderungen oder Einnahmen im Zusammenhang mit dem Elektroauto.
THG-Prämie für Unternehmen und Selbstständige: Steuerpflichtig als Betriebseinnahme
Anders verhält es sich, wenn das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit gehört. In diesem Fall ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu werten und somit steuerpflichtig. Sie erhöht den Gewinn des Unternehmens und unterliegt der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) oder der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) sowie gegebenenfalls der Gewerbesteuer.
Auch umsatzsteuerlich kann die THG-Prämie relevant sein. Gehört das Fahrzeug zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen, ist die Prämie in der Regel umsatzsteuerbar. Es ist ratsam, hierzu einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Besonderheiten zu klären und die korrekte Verbuchung sicherzustellen.
Sonderfall Dienstwagen und THG-Prämie
Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, kann die steuerliche Behandlung komplexer sein. Grundsätzlich steht die THG-Prämie dem Halter des Fahrzeugs zu. Ist der Arbeitgeber der Halter, muss er die Prämie als Betriebseinnahme versteuern. Für den Arbeitnehmer ergeben sich in diesem Fall keine lohnsteuerlichen Konsequenzen.
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch, dass die THG-Prämie direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird (z.B. weil der Arbeitnehmer als Halter eingetragen ist), kann dies als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden. Auch hier ist eine genaue Prüfung der individuellen Situation und gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater empfehlenswert.
Fazit zur Versteuerung der THG-Prämie
Die THG-Prämie ist ein attraktiver Anreiz für Elektromobilität. Während sie für die meisten Privatpersonen steuerfrei ist, sollten Unternehmen und Selbstständige die steuerlichen Auswirkungen genau prüfen und die Prämie korrekt als Betriebseinnahme verbuchen. Bei Unsicherheiten ist immer der Rat eines Fachmanns einzuholen.