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THG-Quote abgelehnt: Gründe, nächste Schritte & wie du jetzt vorgehst

Kurzüberblick

  • In den meisten Fällen wird die THG-Quote problemlos zertifiziert und ausgezahlt.
  • Ablehnungen passieren vor allem bei Doppelanträgen, Vorhalter-Anträgen, nicht berechtigten Fahrzeugen oder nicht berechtigten Antragsteller:innen.
  • Der Anbieter erhält keine Details zur Ablehnungsbegründung vom UBA und keinen Zugriff auf Halterdaten – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.
  • Mit einer DSGVO-Datenauskunft beim UBA kannst du klären, wer die Quote für dein Fahrzeug bereits erhalten hat – damit leitest du die Rückforderung ein.

Häufige Ablehnungsgründe

GrundErklärung
Bereits beantragt: Anderer AnbieterEine Doppelbeantragung ist nicht möglich. Zertifiziert wird der Antrag, der zuerst beim UBA eingegangen ist – auch wenn dort noch keine Auszahlung erfolgt ist.
Bereits beantragt: VorbesitzerBei unterjährigem Halterwechsel kommt es häufig vor, dass der Vorhalter die Quote für das laufende Verpflichtungsjahr schon beantragt hat. Eine zweite Auszahlung ist im selben Jahr nicht möglich.
Fahrzeug nicht berechtigtNur BEV sind quotenberechtigt. Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Bitte Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein prüfen und mit unserer Übersicht abgleichen.
Antragsteller:in nicht berechtigtAntragsberechtigt ist die Person, die als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Bei Leasing ist das häufig der Leasinggeber. Ohne Vollmacht keine Berechtigung.

Hinweis: Der Prozess beim UBA kann mehrere Wochen dauern. Ablehnungsdetails teilt das UBA dem Anbieter in der Regel nicht mit.

Transparenz: Welche Daten sehen wir?

Wenn ihr euren Fahrzeugschein hochladet, nutzen wir die Daten ausschließlich, um die THG-Quote beim UBA zu beantragen. Wir sehen keine Informationen zur aktuellen Halterschaft und erhalten keine Ablehnungsgründe. Lediglich das Anmeldedatum können wir prüfen – das reicht nicht, um vorab sicher zu beurteilen, ob es zu einer Ablehnung kommt.

THG-Quote abgelehnt – so gehst du jetzt vor

  1. Rückzahlungsaufforderung: Du erhältst von uns per E-Mail eine Stornorechnung mit der Aufforderung, die bereits ausgezahlte Summe zurückzuzahlen. Diese Rückforderung ist notwendig, da die Zertifizierung durch das UBA abgelehnt wurde.
  2. DSGVO-Datenauskunft beim UBA anfragen: Bitte um Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, an wen die THG-Quote für dein E-Fahrzeug im betreffenden Verpflichtungsjahr bescheinigt wurde.Wichtig: Hänge ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins an.

    Hinweis: Uns erreichen aktuell Rückmeldungen, dass das UBA die Auskunft teilweise verweigert. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht dir jedoch grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu. Wir als Anbieter erhalten selbst keine Auskunft zu deinem Fall.

  3. Vorhalter kontaktieren: Mit der UBA-Auskunft kannst du den Vorhalter bzw. die Vorhalterin direkt ansprechen und eine Rückforderung oder Abtretung der Prämie für das Jahr klären.
  4. Zukünftig absichern: Lass dich bei der Zulassungsstelle als Halter eintragen (falls noch nicht geschehen), um künftige Doppelbeantragungen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Warum bekomme ich keine Begründung vom Anbieter für die Ablehnung?

Die Zertifizierung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA). Der Anbieter erhält in der Regel keine detaillierte Ablehnungsbegründung und hat keinen Einblick in Halterwechsel oder Voranträge – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.

Was kann ich tun, wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie schon beantragt hat?

Fordere zunächst beim UBA eine Datenauskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO an (wer die Prämie für das konkrete Verpflichtungsjahr erhalten hat). Mit dieser Info kannst du den Vorhalter kontaktieren und die Abtretung bzw. Rückzahlung einfordern.

Ist Leasing berechtigt?

Nur der/die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Halter:in ist antragsberechtigt. Bei Leasing steht meist der Leasinggeber als Halter im Schein – dann ist der/die Leasingnehmer:in nicht antragsberechtigt, außer mit gültiger Vollmacht des Halters.

Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Prüfe Fahrzeugklasse und Antragsfähigkeit anhand Fahrzeugschein und unserer verlinkten Übersicht.

Was passiert mit meiner Sofortauszahlung bei Ablehnung?

Die Sofortauszahlung ist eine Vorleistung. Wird die Quote durch das UBA abgelehnt, müssen wir die ausgezahlte Summe zurückfordern.

Schnellzugriff


Tipp: Bei Ablehnung immer Fahrzeugschein (Vorder-/Rückseite) bereithalten und beim UBA anfügen.

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