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Keine THG-Prämie für Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge

Immer wieder gibt es Anfragen, ob auch Halter von Plug-in-Hybriden (PHEV) die THG-Prämie beantragen können. Die Antwort ist glasklar: Nein – Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Hier erfährst du, warum diese Regelung gilt, welche Fahrzeuge profitieren und worauf du achten musst, um dir die Prämie wirklich zu sichern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur reine Elektrofahrzeuge (batterieelektrisch) erhalten die THG-Prämie.
  • Hybride und Plug-in-Hybride (PHEV) sind grundsätzlich ausgeschlossen – egal, wie hoch der elektrische Fahranteil ist.
  • Voraussetzung ist ein Fahrzeugschein für ein batterieelektrisches Fahrzeug (kein Hybrid, kein Verbrenner).
  • Unberechtigte Anträge werden abgelehnt oder führen zu Rückforderungen.

Gesetzliche Grundlage: Wer bekommt die THG-Prämie?

Die THG-Quote basiert auf der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Sie gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die vollständig emissionsfrei unterwegs sind – also rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride verfügen immer über einen Verbrennungsmotor. Sie erfüllen deshalb nicht die Anforderungen des Gesetzgebers.

Achtung: Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sind NICHT automatisch förderfähig! Entscheidend ist, ob das Fahrzeug vollständig elektrisch fährt – das ist bei Hybriden nicht gegeben.

Häufige Missverständnisse: Warum gehen Plug-in-Hybride leer aus?

Auch wenn Plug-in-Hybride auf kurzen Strecken elektrisch fahren, stoßen sie durch den Verbrennungsmotor CO₂ aus – spätestens wenn die Batterie leer ist oder mehr Leistung gebraucht wird.Die THG-Quote belohnt echte Emissionsfreiheit, keine Teilzeitlösungen. Wer die volle Prämie will, muss auf ein reines Elektrofahrzeug setzen.

Hersteller werben oft mit niedrigen Emissionswerten für PHEVs – aber für die Prämie zählt ausschließlich echte Null-Emission im Betrieb!

Beispiele: Förderfähige und ausgeschlossene Fahrzeuge

  • Förderfähig:
    VW ID.3, Tesla Model 3, Hyundai IONIQ 5, Fiat 500e, Opel Corsa-e, Mercedes eVito, MAN Lion’s City E (E-Bus), Zero SR/F (E-Motorrad)
  • Nicht förderfähig:
    VW Golf GTE, Mercedes A250e, BMW 330e, Mitsubishi Outlander PHEV, Toyota Prius Plug-in, alle Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Modelle

Die vollständige Liste förderfähiger Fahrzeugklassen findest du hier: THG-Quote für E-Autos.

Förderfähige Fahrzeugklassen – Wer bekommt die Prämie?

Die THG-Prämie gibt’s für:

  • Reine Elektro-Pkw (M1): Alle privat oder gewerblich genutzten batterieelektrischen Pkw.
  • Elektrische Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3): Transporter und Lkw, die ausschließlich elektrisch fahren.
  • Elektrische Busse (M3): Auch große Busse im ÖPNV oder Werksverkehr sind förderfähig.
  • Elektrische Motorräder & Roller (zulassungspflichtig): Wichtig: Nur mit Fahrzeugschein – keine Förderung für E-Bikes, Pedelecs oder Fahrräder.

Plug-in-Hybride, Hybride oder Mild-Hybride sind immer ausgeschlossen.

Mehr zu förderfähigen E-Autos & Klassen

FAQ: THG-Quote & Hybridfahrzeuge

Gibt es die THG-Prämie auch für Plug-in-Hybride?

Nein, Plug-in-Hybride (PHEV) sind von der THG-Quote ausgeschlossen. Die Förderung gilt nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge, die vollständig emissionsfrei fahren.

Warum sind Plug-in-Hybride von der THG-Quote ausgeschlossen?

Plug-in-Hybride verfügen neben einem Elektromotor auch über einen Verbrennungsmotor. Da sie nicht komplett emissionsfrei betrieben werden können, erfüllen sie nicht die strengen Kriterien der 38. BImSchV.

Für welche Fahrzeuge gibt es die THG-Prämie?

Die Prämie gilt für alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge, darunter Pkw (M1), elektrische Nutzfahrzeuge (N1–N3), elektrische Busse (M3) und zulassungspflichtige elektrische Motorräder und Roller.

Was ist der Unterschied zwischen Emissionsfreiheit und Emissionsreduktion?

Emissionsfreie Fahrzeuge stoßen im Betrieb keinerlei CO₂ aus (reine Elektrofahrzeuge). Plug-in-Hybride reduzieren Emissionen, fahren aber nicht emissionsfrei und sind daher nicht förderfähig.

Kann ich als Unternehmen mit Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen die Prämie erhalten?

Nein, auch für Flottenbetreiber oder Unternehmen gilt: Nur vollständig batterieelektrische Fahrzeuge berechtigen zur THG-Prämie.

Was passiert, wenn ich fälschlicherweise einen Antrag stelle?

Anträge für nicht berechtigte Fahrzeuge werden abgelehnt. Im schlimmsten Fall kann es zu Rückforderungen oder Ausschluss von weiteren Beantragungen kommen.

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