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Keine THG-Prämie für Hybride

Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob auch Halter von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) die THG-Prämie beantragen können. Die klare Antwort lautet: Nein, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Hier erfährst du, warum diese Regelung gilt und welche Fahrzeuge stattdessen profitieren.

Die gesetzliche Grundlage: Nur für rein elektrische Fahrzeuge

Die THG-Quote basiert auf der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Sie fördert ausschließlich Fahrzeuge, die komplett emissionsfrei fahren. Plug-in-Hybride kombinieren Verbrennungs- und Elektromotor – deshalb gelten sie nicht als emissionsfrei.

Häufige Missverständnisse: Warum keine Prämie für PHEV?

Obwohl Plug-in-Hybride auf kurzen Strecken elektrisch fahren können, stoßen sie durch den Verbrennungsmotor weiterhin CO₂ aus. Die THG-Quote belohnt ausschließlich echte Emissionsfreiheit. Wer das volle Potenzial will, muss auf ein reines Elektroauto umsteigen.

Was ist förderfähig?

Die THG-Prämie gibt’s für:

  • Reine Elektro-Pkw (M1)
  • Elektrische Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3)
  • Elektrische Busse (M3)
  • Elektrische Motorräder und Roller (sofern zulassungspflichtig)
Alle Infos dazu: THG-Quote für E-Autos.

Fazit: Förderung nur für echte Elektromobilität

Der Gesetzgeber will einen klaren Anreiz für echte emissionsfreie Fahrzeuge schaffen. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben außen vor. Wer die THG-Prämie kassieren will, braucht ein echtes Elektrofahrzeug.

FAQ: THG-Quote & Hybridfahrzeuge

Gibt es die THG-Prämie auch für Plug-in-Hybride?

Nein, Plug-in-Hybride (PHEV) sind von der THG-Quote ausgeschlossen. Die Förderung gilt nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge, die vollständig emissionsfrei fahren.

Warum sind Plug-in-Hybride von der THG-Quote ausgeschlossen?

Plug-in-Hybride verfügen neben einem Elektromotor auch über einen Verbrennungsmotor. Da sie nicht komplett emissionsfrei betrieben werden können, erfüllen sie nicht die strengen Kriterien der 38. BImSchV.

Für welche Fahrzeuge gibt es die THG-Prämie?

Die Prämie gilt für alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge, darunter Pkw (M1), elektrische Nutzfahrzeuge (N1–N3), elektrische Busse (M3) und zulassungspflichtige elektrische Motorräder und Roller.

Was ist der Unterschied zwischen Emissionsfreiheit und Emissionsreduktion?

Emissionsfreie Fahrzeuge stoßen im Betrieb keinerlei CO₂ aus (reine Elektrofahrzeuge). Plug-in-Hybride reduzieren Emissionen, fahren aber nicht emissionsfrei und sind daher nicht förderfähig.

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