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THG-Quote für Ladeinfrastruktur: Mehr Ertrag mit jedem Ladevorgang
Nicht nur Halter von E-Autos profitieren von der THG-Prämie – auch Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur können sich attraktive Zusatzerlöse sichern. Für jede Kilowattstunde Strom, die an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule abgegeben wird, können Zertifikate beantragt und am Markt verkauft werden. Das ist ein echter finanzieller Anreiz, das Ladenetz auszubauen – und ein Plus für alle, die die Verkehrswende aktiv mitgestalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Betreiber von öffentlichen Ladepunkten können jährlich die THG-Prämie für jede abgegebene kWh Strom erhalten.
- Die Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein.
- Private Wallboxen und nicht gemeldete Ladepunkte sind in der Regel ausgeschlossen.
- Für die Beantragung sind Nachweise zur Strommenge und zum Betrieb erforderlich.
Voraussetzungen für die THG-Quote für Ladeinfrastruktur
Um die THG-Prämie für Ihre Ladeinfrastruktur zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Öffentlicher Zugang: Die Ladepunkte müssen dauerhaft für jeden frei zugänglich sein – also z.B. auf Parkplätzen, an Straßen oder auf öffentlich nutzbaren Flächen.
- Anmeldung: Die Ladepunkte müssen offiziell bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert und gelistet sein.
- Messung & Nachweis: Die tatsächlich abgegebene Strommenge muss gemessen, dokumentiert und bei Antragstellung nachgewiesen werden (z.B. durch geeichte Zähler).
Mit diesen Voraussetzungen schaffen Sie Mehrwert – für Ihre Bilanz und für die E-Mobilität insgesamt.
So läuft die Beantragung der THG-Prämie für Ladeinfrastruktur ab
Die Beantragung funktioniert ähnlich wie bei E-Autos, hat aber zusätzliche Anforderungen:
- Alle Ladepunkte mit Standort, Leistung und Zugänglichkeit bei der BNetzA registrieren.
- Die abgegebene Strommenge jährlich dokumentieren und zusammenstellen.
- Über das THG-Quotenportal die Unterlagen und Stromnachweise einreichen.
- Nach Prüfung und Zertifizierung durch das UBA erhalten Sie die Auszahlung Ihrer Prämie.
Der Prozess ist digital, aber gerade für größere Betreiber empfiehlt sich Unterstützung durch erfahrene Dienstleister.
Private Wallboxen und die THG-Quote: Geht das?
Für rein private Wallboxen ist die THG-Prämie normalerweise ausgeschlossen. Nur wenn die Wallboxöffentlich zugänglich ist, nachweislich jedem Dritten zur Verfügung steht und offiziell bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist, könnten Sie als Betreiber die Prämie beantragen – das ist aber in der Praxis die absolute Ausnahme.
Häufige Fragen zur THG-Quote für Ladeinfrastruktur
- Wer kann die THG-Prämie für Ladeinfrastruktur beantragen?
Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind. - Gilt die THG-Prämie auch für private Wallboxen?
Nein, nur wenn sie öffentlich zugänglich sind und alle regulatorischen Vorgaben erfüllen. - Wie läuft die Beantragung ab?
Registrierung, Nachweis der Strommengen, digitale Einreichung – bei größeren Anlagen am besten mit erfahrenem Partner. - Warum lohnt sich die THG-Quote für Betreiber?
Sie bringt bares Geld, senkt die Amortisationszeit der Ladeinfrastruktur und ist ein klares Signal für Nachhaltigkeit und Fortschritt.
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