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THG-Quote für Ladeinfrastruktur

Nicht nur Halter von E-Autos, auch Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur können von der THG-Quote profitieren. Für den an öffentlichen Ladesäulen abgegebenen Strom können sie ebenfalls Zertifikate erhalten und verkaufen. Das schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Ausbau des Ladenetzes und stärkt die Elektromobilität in Deutschland.
THG-Quotenportal unterstützt Sie von der Registrierung bis zur Auszahlung – transparent und schnell.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Betreiber von öffentlichen Ladepunkten können THG-Prämien für den geladenen Strom erhalten.
  • Die Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein.
  • Private Wallboxen sind in der Regel nicht für die THG-Prämie qualifiziert.
  • THG-Quotenportal begleitet Sie bei allen Schritten der Beantragung.

Voraussetzungen für die THG-Quote für Ladeinfrastruktur

Um die THG-Quote für Ihre Ladeinfrastruktur beanspruchen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich sein – also für alle Nutzer:innen frei zugänglich, nicht nur für bestimmte Gruppen.
  • Alle Ladepunkte müssen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet und gelistet sein.
  • Sie müssen die geladene Strommenge nachweisen können.
Damit fördern Sie aktiv die Verkehrswende und schaffen zusätzliche Einnahmen.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung der THG-Quote für Ladeinfrastruktur läuft ähnlich ab wie für E-Fahrzeuge, ist aber oft komplexer. Sie registrieren Ihre Ladepunkte, reichen die notwendigen Nachweise ein und melden die geladene Strommenge. THG-Quotenportal unterstützt Sie beim gesamten Prozess, bündelt die Anträge und sorgt für die optimale Vermarktung Ihrer Zertifikate – damit Sie die maximale Prämie erhalten.

Private Wallboxen und die THG-Quote

Für private Wallboxen ist der Erhalt der THG-Prämie in der Regel nicht möglich, weil sie nicht öffentlich zugänglich sind. Nur wenn Sie Ihre Wallbox wirklich öffentlich zugänglich machen und sie bei der Bundesnetzagentur anmelden, könnten Sie als Betreiber die Prämie beantragen – in der Praxis ist das aber selten der Fall.

Häufige Fragen zur THG-Quote für Ladeinfrastruktur

  • Wer kann die THG-Quote für Ladeinfrastruktur beantragen?
    Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
  • Gilt die THG-Prämie auch für private Wallboxen?
    Nein, nur bei öffentlicher Zugänglichkeit und Anmeldung bei der Bundesnetzagentur besteht eine Chance auf die Prämie.
  • Wie läuft die Beantragung ab?
    Sie registrieren Ihre Ladepunkte, melden die Strommengen und reichen alle Nachweise ein. THG-Quotenportal begleitet Sie Schritt für Schritt.
  • Warum ist die THG-Quote für Ladeinfrastruktur so wichtig?
    Sie ist ein starker Anreiz für mehr öffentliche Ladepunkte – das bringt die E-Mobilität voran und lohnt sich für Betreiber.