THG-Quote für Leichtfahrzeuge
THG-Quote für elektrische Leichtfahrzeuge und Kleinfahrzeuge
Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am
THG-Quote für elektrische Leichtfahrzeuge und Kleinfahrzeuge - Berechtigung und Besonderheiten.
THG-Prämie für Leichtkraftfahrzeuge: Wer ist berechtigt?
Die THG-Quote betrifft längst nicht nur E-Autos. Auch viele Halter von E-Rollern, E-Motorrädern oder elektrischen Quads hoffen auf eine Prämie. Doch die Berechtigung ist streng geregelt, und die meisten Leichtfahrzeuge gehen am Ende leer aus. Ob Ihres dazugehört, sehen Sie hier auf einen Blick.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur regulär zugelassene L-Fahrzeuge sind aktuell prämienberechtigt.
- Zulassungsfreie Roller und Mopeds mit Versicherungskennzeichen sind nicht mehr förderfähig.
- Ohne gültigen Fahrzeugschein gibt's keine Prämie – egal, wie umweltfreundlich das Fahrzeug ist.
- Die Regelung gilt seit 29.07.2023 und kann sich jederzeit ändern.
Übersicht: L-Fahrzeugklassen und THG-Prämie-Berechtigung
| Fahrzeugklasse | Typ/Zulassung | THG-Prämie |
|---|---|---|
| L1e, L1e-A, L1e-B | Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen | Nicht berechtigt |
| L2e, L2e-P, L2e-U | Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen | Nicht berechtigt |
| L3e, L3e-A2, L3e-A3, L3e-A2E, L3e-A3E, L3e-A2T, L3e-A3T | Regulär zugelassen, Fahrzeugschein | Berechtigt |
| L3e(B), L3e-A1, L3e-A1E, L3e-A1T | Zulassungsfrei/teilweise zugelassen | Nicht berechtigt |
| L4e-A2, L4e-A3 | Mit Beiwagen, regulär zugelassen | Berechtigt |
| L5e-A, L5e-B | Schweres dreirädriges Kfz, regulär zugelassen | Berechtigt |
| L6e, L6e-A, L6e-BE, L6e-BP, L6e-BU | Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen | Nicht berechtigt |
| L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU | Schweres Quad/Vierradmobil, zugelassen | Berechtigt |
Tipp: Prüfen Sie vor Antragstellung unbedingt, ob Ihr Fahrzeug einen gültigen Fahrzeugschein besitzt und zu einer berechtigten Klasse gehört!
So beantragen Sie die Prämie für Leichtkraftfahrzeuge
Sobald Ihr Fahrzeug berechtigt ist, geht der Rest schnell:
- 1Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereithalten
- 2Online-Antrag beim THG-Quotenportal ausfüllen
- 3Fahrzeugdaten und Bankverbindung angeben
- 4Wir kümmern uns um Zertifizierung und Auszahlung
Häufige Fragen und aktuelle Hinweise
Freiwillige Zulassung reicht nicht
Freiwillige Zulassung reicht nicht – es muss eine reguläre Zulassung mit Fahrzeugschein sein.
Berechtigte L-Klassen
Berechtigt sind nur offiziell zugelassene L-Klassen mit eigenem Schätzwert laut Gesetz.
Regeln können sich ändern
Die Regeln ändern sich von Zeit zu Zeit. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung den aktuellen Stand.
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