THG-Quote für PV-Anlagen
THG-Prämie für Photovoltaik-Anlagenbetreiber:innen
Veröffentlicht am 20.3.2025 von THG Quotenportal Team
THG-Prämie für Photovoltaik-Anlagenbetreiber:innen und Besitzer:innen von Solaranlagen.
THG-Quote für PV-Anlagen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine THG-Prämie gibt es nur für den Strom, der an öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge abgegeben wird.
- Diese Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
- Die geladene Strommenge muss nachgewiesen werden – idealerweise über ein geeichtes Messsystem.
- Für selbst verbrauchten Solarstrom im Haushalt gibt es keine THG-Prämie.
Wie funktioniert die THG-Quote für PV-Anlagen?
Nicht jede Solaranlage ist automatisch für die THG-Quote qualifiziert. Nur Strom, der an einem öffentlichen Ladepunkt für das Laden von E-Fahrzeugen abgegeben wird, zählt für die THG-Prämie. Die reine Einspeisung ins Hausnetz oder in das öffentliche Stromnetz wird nicht vergütet. Sie müssen eine öffentlich zugängliche und registrierte Ladesäule betreiben, an der der Solarstrom direkt verwendet wird.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Der Ladepunkt muss öffentlich zugänglich sein (keine rein private Wallbox).
- Die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet und registriert sein.
- Sie müssen die abgegebene Strommenge nachweisen – etwa durch ein Messprotokoll oder eine Abrechnung des Ladepunkts.
Keine Prämie für selbst genutzten Strom
Viele Betreiber wünschen sich eine direkte Vergütung für selbst genutzten PV-Strom im Haushalt oder Betrieb. Nach aktueller Gesetzeslage ist das nicht möglich – die THG-Quote honoriert ausschließlich den tatsächlich geladenen Strom an öffentlichen Ladepunkten.