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    Beantragung & Auszahlung
    4 Min. Lesezeit30.4.2025

    THG-Quote vom UBA abgelehnt

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt?

    Veröffentlicht am 30.4.2025 von THG Quotenportal Team

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt? Lösungen und Einspruchsverfahren.

    THG-Quote
    UBA
    Abgelehnt
    Einspruch

    THG-Quote abgelehnt: Gründe, nächste Schritte & wie Sie jetzt vorgehen

    Kurzüberblick

    • In den meisten Fällen wird die THG-Quote problemlos zertifiziert und ausgezahlt.
    • Ablehnungen passieren vor allem bei Doppelanträgen, Vorhalter-Anträgen, nicht berechtigten Fahrzeugen oder nicht berechtigten Antragsteller:innen.
    • Der Anbieter erhält keine Details zur Ablehnungsbegründung vom UBA und keinen Zugriff auf Halterdaten – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.
    • Mit einer DSGVO-Datenauskunft beim UBA können Sie klären, wer die Quote für Ihr Fahrzeug bereits erhalten hat – damit leiten Sie die Rückforderung ein.

    Häufige Ablehnungsgründe

    Bereits beantragt: Anderer Anbieter

    Eine Doppelbeantragung ist nicht möglich. Zertifiziert wird der Antrag, der zuerst beim UBA eingegangen ist – auch wenn dort noch keine Auszahlung erfolgt ist.

    Bereits beantragt: Vorbesitzer

    Bei unterjährigem Halterwechsel kommt es häufig vor, dass der Vorhalter die Quote für das laufende Verpflichtungsjahr schon beantragt hat. Eine zweite Auszahlung ist im selben Jahr nicht möglich.

    Fahrzeug nicht berechtigt

    Nur BEV sind quotenberechtigt. Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Bitte Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein prüfen und mit unserer Übersicht abgleichen.

    Antragsteller:in nicht berechtigt

    Antragsberechtigt ist die Person, die als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Bei Leasing ist das häufig der Leasinggeber. Ohne Vollmacht keine Berechtigung.

    Hinweis: Der Prozess beim UBA kann mehrere Wochen dauern. Ablehnungsdetails teilt das UBA dem Anbieter in der Regel nicht mit.

    Transparenz: Welche Daten sehen wir?

    Wenn ihr euren Fahrzeugschein hochladet, nutzen wir die Daten ausschließlich, um die THG-Quote beim UBA zu beantragen. Wir sehen keine Informationen zur aktuellen Halterschaft und erhalten keine Ablehnungsgründe. Lediglich das Anmeldedatum können wir prüfen – das reicht nicht, um vorab sicher zu beurteilen, ob es zu einer Ablehnung kommt.

    THG-Quote abgelehnt – so gehen Sie jetzt vor

    1. Sofortauszahlung erhalten

      Rückzahlungsaufforderung: Sie erhalten von uns per E-Mail eine Stornorechnung mit der Aufforderung, die bereits ausgezahlte Summe zurückzuzahlen. Diese Rückforderung ist notwendig, da die Zertifizierung durch das UBA abgelehnt wurde.


      Standardauszahlung gewählt

      Keine Auszahlung der Prämie: Da Ihre THG-Quote nicht vom UBA zertifiziert wurde, erhalten Sie keine Auszahlung.

    2. DSGVO-Datenauskunft beim UBA anfragen: Bitte um Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, an wen die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug im betreffenden Verpflichtungsjahr bescheinigt wurde.
      Wichtig: Hänge ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins an.
      DSGVO-Anfrage per E-Mail starten

      Hinweis: Uns erreichen aktuell Rückmeldungen, dass das UBA die Auskunft teilweise verweigert. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht Ihnen jedoch grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu. Wir als Anbieter erhalten selbst keine Auskunft zu Ihrem Fall.

    3. Vorhalter kontaktieren: Mit der UBA-Auskunft können Sie den Vorhalter bzw. die Vorhalterin direkt ansprechen und eine Rückforderung oder Abtretung der Prämie für das Jahr klären.
    4. Zukünftig absichern: Lassen Sie sich bei der Zulassungsstelle als Halter eintragen (falls noch nicht geschehen), um künftige Doppelbeantragungen zu vermeiden.

    Häufige Fragen

    Warum bekomme ich keine Begründung vom Anbieter für die Ablehnung?

    Die Zertifizierung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA). Der Anbieter erhält in der Regel keine detaillierte Ablehnungsbegründung und hat keinen Einblick in Halterwechsel oder Voranträge – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.

    Was kann ich tun, wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie schon beantragt hat?

    Fordere zunächst beim UBA eine Datenauskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO an (wer die Prämie für das konkrete Verpflichtungsjahr erhalten hat). Mit dieser Info können Sie den Vorhalter kontaktieren und die Abtretung bzw. Rückzahlung einfordern.

    Ist Leasing berechtigt?

    Nur der/die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Halter:in ist antragsberechtigt. Bei Leasing steht meist der Leasinggeber als Halter im Schein – dann ist der/die Leasingnehmer:in nicht antragsberechtigt, außer mit gültiger Vollmacht des Halters.

    Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

    Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Prüfen Sie Fahrzeugklasse und Antragsfähigkeit anhand Fahrzeugschein und unserer verlinkten Übersicht.

    Was passiert mit meiner Sofortauszahlung bei Ablehnung?

    Die Sofortauszahlung ist eine Vorleistung. Wird die Quote durch das UBA abgelehnt, müssen wir die ausgezahlte Summe zurückfordern.

    Schnellzugriff

    Tipp: Bei Ablehnung immer Fahrzeugschein (Vorder-/Rückseite) bereithalten und der EMail an das UBA anfügen.

    Veröffentlicht am 30.4.2025 von THG Quotenportal Team
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    #Einspruch