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    Beantragung & Auszahlung
    4 Min. Lesezeit30.4.2025

    THG-Quote vom UBA abgelehnt

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt?

    Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt? Gründe und nächste Schritte.

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    UBA
    Abgelehnt
    Einspruch

    THG-Quote abgelehnt: Gründe, nächste Schritte & wie Sie jetzt vorgehen

    Die häufigsten Gründe, aus denen das Umweltbundesamt (UBA) die THG-Quote ablehnt: Für das Fahrzeug wurde im selben Jahr schon eine Strommenge bescheinigt (etwa nach einem Halterwechsel oder weil der Dienstleister des Vorjahres erneut beantragt hat), der Fahrzeugschein fehlt, ist unleserlich oder ungültig, das Fahrzeug ist nicht berechtigt (zulassungsfrei oder nicht rein batteriebetrieben), oder dem UBA ist eine aktuellere Zulassung derselben FIN bekannt. Bei uns entfällt dann die Standard-Auszahlung; eine bereits erhaltene Sofortauszahlung fordern wir zurück.

    Kurzüberblick

    • In den meisten Fällen wird die THG-Quote problemlos zertifiziert und ausgezahlt.
    • Ablehnungen passieren vor allem bei Doppelanträgen, Vorhalter-Anträgen, nicht berechtigten Fahrzeugen oder nicht berechtigten Antragsteller:innen.
    • Der Anbieter erhält keine Details zur Ablehnungsbegründung vom UBA und keinen Zugriff auf Halterdaten – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.
    • Wurde Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel im selben Jahr schon bescheinigt, muss der Vorhalter Sie darüber informieren (§ 7 Abs. 5 38. BImSchV) – das UBA selbst gibt diese Information nicht heraus. Ab dem nächsten Quotenjahr können Sie die Prämie selbst beantragen.

    Häufige Ablehnungsgründe

    Bereits beantragt: Anderer Anbieter

    Zweimal geht nicht. Zertifiziert wird der Antrag, der zuerst beim UBA eingeht – selbst dann, wenn dort noch keine Auszahlung erfolgt ist.

    Bereits beantragt: Vorbesitzer

    Wechselt ein Fahrzeug mitten im Jahr den Halter, hat der Vorhalter die Quote für das laufende Verpflichtungsjahr oft längst beantragt. Ein zweites Mal wird im selben Jahr nicht ausgezahlt.

    Fahrzeug nicht berechtigt

    Quotenberechtigt sind allein BEV. Hybride und Verbrenner fallen raus. Ein kurzer Blick auf die Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein und ein Abgleich mit unserer Übersicht schaffen Klarheit.

    Antragsteller:in nicht berechtigt

    Den Antrag stellen darf, wer als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Steht beim Leasing die Leasinggesellschaft im Schein, bleibt Ihnen der Weg ohne deren Vollmacht versperrt.

    Hinweis: Der Prozess beim UBA kann mehrere Wochen dauern. Ablehnungsdetails teilt das UBA dem Anbieter in der Regel nicht mit.

    Transparenz: Welche Daten sehen wir?

    Laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch, verwenden wir die Daten einzig dafür, die THG-Quote beim UBA zu beantragen. Zur aktuellen Halterschaft sehen wir nichts, und Ablehnungsgründe erreichen uns nicht. Prüfen können wir lediglich das Anmeldedatum – zu wenig, um vorab sicher zu sagen, ob eine Ablehnung droht.

    THG-Quote abgelehnt – so gehen Sie jetzt vor

    1. Sofortauszahlung erhalten

      Rückzahlungsaufforderung: Sie erhalten von uns per E-Mail eine Stornorechnung mit der Aufforderung, die bereits ausgezahlte Summe zurückzuzahlen. Diese Rückforderung ist notwendig, da die Zertifizierung durch das UBA abgelehnt wurde.


      Standardauszahlung gewählt

      Keine Auszahlung der Prämie: Da Ihre THG-Quote nicht vom UBA zertifiziert wurde, erhalten Sie keine Auszahlung.

    2. Vorhalter ansprechen: Wurde das Fahrzeug im selben Jahr auf Sie umgeschrieben, muss Sie der Vorhalter bzw. die Vorhalterin informieren, falls für dieses Jahr bereits eine Bescheinigung erfolgt ist (§ 7 Abs. 5 38. BImSchV).

      Optional: DSGVO-Datenauskunft beim UBA
      Bitten Sie um Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, an wen die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug im betreffenden Verpflichtungsjahr bescheinigt wurde.
      Wichtig: Hängen Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins an.

      DSGVO-Anfrage per E-Mail starten

      Hinweis: Laut eigener FAQ gibt das UBA Haltern nicht heraus, ob bereits eine Bescheinigung durch vorherige Halter erfolgt ist. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht Ihnen jedoch grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu. Wir als Anbieter erhalten selbst keine Auskunft zu Ihrem Fall.

    3. Zukünftig absichern: Lassen Sie sich bei der Zulassungsstelle als Halter eintragen (falls noch nicht geschehen), um künftige Doppelbeantragungen zu vermeiden.

    Häufige Fragen

    Warum bekomme ich keine Begründung vom Anbieter für die Ablehnung?

    Über die Zertifizierung entscheidet das Umweltbundesamt (UBA). Eine ausführliche Ablehnungsbegründung bekommt der Anbieter dabei meist nicht, und Halterwechsel oder Voranträge bleiben ihm verborgen – sichtbar ist allein das Anmeldedatum.

    Was kann ich tun, wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie schon beantragt hat?

    Dann ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht: Pro Fahrzeug wird nur einmal im Jahr bescheinigt, und zwar für den Antrag, der zuerst beim UBA eingeht. Das UBA nennt Haltern nicht, wer die Quote erhalten hat, sondern verweist auf die Informationspflicht des Vorhalters – sprechen Sie ihn direkt an. Ab dem nächsten Quotenjahr können Sie die Prämie selbst beantragen.

    Ist Leasing berechtigt?

    Nur der/die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Halter:in ist antragsberechtigt. Steht beim Leasing die Leasinggesellschaft als Halter im Schein, liegt der Anspruch bei ihr – ein Antrag ist dann nur mit ihrer Vollmacht möglich.

    Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

    Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Prüfen Sie Fahrzeugklasse und Antragsfähigkeit anhand Fahrzeugschein und unserer verlinkten Übersicht.

    Was passiert mit meiner Sofortauszahlung bei Ablehnung?

    Die Sofortauszahlung ist eine Vorleistung. Wird die Quote durch das UBA abgelehnt, müssen wir die ausgezahlte Summe zurückfordern.

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    Veröffentlicht am 30.4.2025 von THG Quotenportal Team
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