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    Beantragung & Auszahlung
    4 Min. Lesezeit30.4.2025

    THG-Quote vom UBA abgelehnt

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt?

    Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am

    Was tun bei Ablehnung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt? Lösungen und Einspruchsverfahren.

    THG-Quote
    UBA
    Abgelehnt
    Einspruch

    THG-Quote abgelehnt: Gründe, nächste Schritte & wie Sie jetzt vorgehen

    Kurzüberblick

    • In den meisten Fällen wird die THG-Quote problemlos zertifiziert und ausgezahlt.
    • Ablehnungen passieren vor allem bei Doppelanträgen, Vorhalter-Anträgen, nicht berechtigten Fahrzeugen oder nicht berechtigten Antragsteller:innen.
    • Der Anbieter erhält keine Details zur Ablehnungsbegründung vom UBA und keinen Zugriff auf Halterdaten – nur das Anmeldedatum ist sichtbar.
    • Mit einer DSGVO-Datenauskunft beim UBA können Sie klären, wer die Quote für Ihr Fahrzeug bereits erhalten hat – damit leiten Sie die Rückforderung ein.

    Häufige Ablehnungsgründe

    Bereits beantragt: Anderer Anbieter

    Zweimal geht nicht. Zertifiziert wird der Antrag, der zuerst beim UBA eingeht – selbst dann, wenn dort noch keine Auszahlung erfolgt ist.

    Bereits beantragt: Vorbesitzer

    Wechselt ein Fahrzeug mitten im Jahr den Halter, hat der Vorhalter die Quote für das laufende Verpflichtungsjahr oft längst beantragt. Ein zweites Mal wird im selben Jahr nicht ausgezahlt.

    Fahrzeug nicht berechtigt

    Quotenberechtigt sind allein BEV. Hybride und Verbrenner fallen raus. Ein kurzer Blick auf die Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein und ein Abgleich mit unserer Übersicht schaffen Klarheit.

    Antragsteller:in nicht berechtigt

    Den Antrag stellen darf, wer als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Beim Leasing ist das oft der Leasinggeber – ohne dessen Vollmacht bleibt Ihnen der Weg versperrt.

    Hinweis: Der Prozess beim UBA kann mehrere Wochen dauern. Ablehnungsdetails teilt das UBA dem Anbieter in der Regel nicht mit.

    Transparenz: Welche Daten sehen wir?

    Laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch, verwenden wir die Daten einzig dafür, die THG-Quote beim UBA zu beantragen. Zur aktuellen Halterschaft sehen wir nichts, und Ablehnungsgründe erreichen uns nicht. Prüfen können wir lediglich das Anmeldedatum – zu wenig, um vorab sicher zu sagen, ob eine Ablehnung droht.

    THG-Quote abgelehnt – so gehen Sie jetzt vor

    1. Sofortauszahlung erhalten

      Rückzahlungsaufforderung: Sie erhalten von uns per E-Mail eine Stornorechnung mit der Aufforderung, die bereits ausgezahlte Summe zurückzuzahlen. Diese Rückforderung ist notwendig, da die Zertifizierung durch das UBA abgelehnt wurde.


      Standardauszahlung gewählt

      Keine Auszahlung der Prämie: Da Ihre THG-Quote nicht vom UBA zertifiziert wurde, erhalten Sie keine Auszahlung.

    2. DSGVO-Datenauskunft beim UBA anfragen: Bitte um Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, an wen die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug im betreffenden Verpflichtungsjahr bescheinigt wurde.
      Wichtig: Hänge ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins an.
      DSGVO-Anfrage per E-Mail starten

      Hinweis: Uns erreichen aktuell Rückmeldungen, dass das UBA die Auskunft teilweise verweigert. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht Ihnen jedoch grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu. Wir als Anbieter erhalten selbst keine Auskunft zu Ihrem Fall.

    3. Vorhalter kontaktieren: Mit der UBA-Auskunft können Sie den Vorhalter bzw. die Vorhalterin direkt ansprechen und eine Rückforderung oder Abtretung der Prämie für das Jahr klären.
    4. Zukünftig absichern: Lassen Sie sich bei der Zulassungsstelle als Halter eintragen (falls noch nicht geschehen), um künftige Doppelbeantragungen zu vermeiden.

    Häufige Fragen

    Warum bekomme ich keine Begründung vom Anbieter für die Ablehnung?

    Über die Zertifizierung entscheidet das Umweltbundesamt (UBA). Eine ausführliche Ablehnungsbegründung bekommt der Anbieter dabei meist nicht, und Halterwechsel oder Voranträge bleiben ihm verborgen – sichtbar ist allein das Anmeldedatum.

    Was kann ich tun, wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie schon beantragt hat?

    Fordere zunächst beim UBA eine Datenauskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO an (wer die Prämie für das konkrete Verpflichtungsjahr erhalten hat). Mit dieser Info können Sie den Vorhalter kontaktieren und die Abtretung bzw. Rückzahlung einfordern.

    Ist Leasing berechtigt?

    Nur der/die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Halter:in ist antragsberechtigt. Bei Leasing steht meist der Leasinggeber als Halter im Schein – dann ist der/die Leasingnehmer:in nicht antragsberechtigt, außer mit gültiger Vollmacht des Halters.

    Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

    Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride und Verbrenner sind ausgeschlossen. Prüfen Sie Fahrzeugklasse und Antragsfähigkeit anhand Fahrzeugschein und unserer verlinkten Übersicht.

    Was passiert mit meiner Sofortauszahlung bei Ablehnung?

    Die Sofortauszahlung ist eine Vorleistung. Wird die Quote durch das UBA abgelehnt, müssen wir die ausgezahlte Summe zurückfordern.

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    Veröffentlicht am 30.4.2025 von THG Quotenportal Team
    #THG-Quote
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    #Abgelehnt
    #Einspruch