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Ladesäulenverordnung: Bedeutung, Definition und Erklärung

Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt die technischen Anforderungen an öffentliche Ladestationen in Deutschland. Sie sorgt für Eichrecht, Sicherheit und Transparenz bei Ladevorgängen.

  • Beispiel: Nur Ladestationen, die den Anforderungen der LSV entsprechen, dürfen öffentlich betrieben werden und sind förderfähig.
  • FAQ:
    • Wer überwacht die Einhaltung der LSV? Die Bundesnetzagentur und das BMDV.
    • Gilt die LSV auch für private Wallboxen? Nein, die Vorschriften gelten nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Mehr dazu: Eichrecht, Ladeinfrastruktur

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