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Ladesäulenverordnung
Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt die technischen Anforderungen an öffentliche Ladestationen in Deutschland. Sie sorgt für Eichrecht, Sicherheit und Transparenz bei Ladevorgängen.
- Beispiel: Nur Ladestationen, die den Anforderungen der LSV entsprechen, dürfen öffentlich betrieben werden und sind förderfähig.
- FAQ:
- Wer überwacht die Einhaltung der LSV? Die Bundesnetzagentur und das BMDV.
- Gilt die LSV auch für private Wallboxen? Nein, die Vorschriften gelten nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Mehr dazu: Eichrecht, Ladeinfrastruktur