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Gesetzliche Grundlagen der THG-Quote

Das Wichtigste in Kürze

  • Die THG-Quote ist in §37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert, die Details regelt die 38. BImSchV.
  • Ziel: Jahr für Jahr weniger Treibhausgasemissionen im Verkehr – auch durch Elektroautos und Ladeinfrastruktur.
  • Das Umweltbundesamt (UBA) prüft und zertifiziert alle Nachweise.
  • Die Quoten steigen schrittweise – 2030 gilt ein Minderungsziel von 25 %.

Die gesetzliche Basis für die THG-Quote ist das wichtigste Werkzeug im deutschen Verkehrssektor zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Viele reden davon, aber die wenigsten wissen: Ohne dieses Gesetz gäbe es die THG-Prämie für Elektrofahrzeuge gar nicht. Hier liest du, was im Gesetz steht, wie es funktioniert – und warum es für E-Auto-Fahrer:innen bares Geld bringt.

1. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Der Rahmen

Das BImSchG ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt. In §37a wird die THG-Quote erstmals explizit erwähnt: Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen einen Teil ihrer Emissionen ausgleichen oder reduzieren. Das geschieht unter anderem durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und den Kauf von Emissionszertifikaten – zum Beispiel von E-Auto-Besitzer:innen.

Tipp: Das Gesetz ist öffentlich einsehbar. Wer will, kann den genauen Wortlaut im §37a BImSchG nachlesen.

2. Die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – Die Details

Die 38. BImSchV ist die ausführende Verordnung. Sie legt fest,

  • welche Kraftstoffe und Energiearten angerechnet werden dürfen,
  • wie die CO₂-Minderung berechnet und nachgewiesen wird,
  • welche Pflichten Unternehmen und Dienstleister haben,
  • und wie Strom aus Elektromobilität verrechnet werden kann.

Für alle, die ihre THG-Prämie geltend machen wollen, sind vor allem die Passagen zu E-Fahrzeugen, Ladesäulen und Nachweispflichten relevant.

Du findest die komplette 38. BImSchV im Bundesrecht online.

3. Die Rolle des Umweltbundesamtes (UBA)

Das Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Prüfstelle für alle Nachweise zur THG-Quote. Es sorgt dafür, dass nur echte CO₂-Einsparungen angerechnet werden und kein Missbrauch stattfindet. Für Privatpersonen läuft der Kontakt meist über einen Anbieter wie THG-Quotenportal, der die komplette Abwicklung übernimmt.

Das UBA veröffentlicht regelmäßig Berichte und Statistiken zur Umsetzung der Quote. Wer es genau wissen will: Infos & Berichte beim UBA.

4. Entwicklung und Zukunft der THG-Quote

Das Gesetz sieht eine schrittweise Anhebung der THG-Quote vor – von aktuell rund 10 % (2025) auf 25 % im Jahr 2030. Das erhöht die Nachfrage nach CO₂-Einsparungen und dürfte die Prämien für E-Auto-Halter:innen langfristig sichern. Es ist davon auszugehen, dass die THG-Quote auch nach 2030 weitergeführt oder verschärft wird, da die Klimaziele immer ambitionierter werden.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Grundlage der THG-Quote

  • Was ist die gesetzliche Grundlage der THG-Quote?
    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 38. BImSchV regeln die Details und Anrechnung.
  • Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt?
    Das UBA prüft die Nachweise, zertifiziert die CO₂-Einsparungen und veröffentlicht die wichtigsten Marktdaten.
  • Wen betrifft das Gesetz konkret?
    Kraftstoffunternehmen, Betreiber öffentlicher Ladepunkte, E-Auto-Besitzer:innen und Anbieter wie das THG-Quotenportal.
  • Kann ich auch als Privatperson die Quote geltend machen?
    Ja, mit einem reinen E-Fahrzeug und Zulassung kannst du jährlich profitieren.

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