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THG-Prämie für Elektromotorräder

Die THG-Quote macht nicht nur für Elektroautos Sinn: Auch Besitzer vonE-Motorrädern können jedes Jahr eine THG-Prämie kassieren – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist rein batterieelektrisch und in Deutschland zugelassen. Hier findest du alle Voraussetzungen, Tipps und das Wichtigste auf einen Blick.

Welche E-Motorräder sind prämienberechtigt?

Anspruch auf die THG-Prämie hast du, wenn dein E-Motorrad…

  • rein elektrisch betrieben wird (kein Hybrid, kein Verbrenner-Motor)
  • in Deutschland zugelassen ist und eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) besitzt
  • als zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug gilt (z.B. L3e, L3e-A1, L3e-A2, L3e-A3)
Kleinkrafträder, E-Roller oder S-Pedelecs ohne Zulassung sind nicht berechtigt – für sie gibt es keine Prämie.

Keine Prämie für E-Bikes und nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge

E-Bikes und Pedelecs (bis 25 km/h), die keinen Fahrzeugschein haben, sowie Roller, die nicht zulassungspflichtig sind, sind ausdrücklich von der THG-Quote ausgeschlossen. Die Regelung ist klar: Nur echte Krafträder mit Zulassung bekommen Geld.

Wie hoch ist die THG-Prämie für E-Motorräder?

Die Höhe der THG-Prämie ist nicht fix, sondern hängt vom aktuellen Marktpreis der CO2-Zertifikate ab. Je nach Jahr und Anbieter bekommst du meist zwischen 50 € und 80 € pro Fahrzeug und Jahr (Stand: 2025). Der Betrag wird jährlich neu festgelegt.

So beantragst du die THG-Prämie für dein Elektromotorrad

Die Beantragung läuft vollständig digital und ist in wenigen Minuten erledigt:

  1. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereithalten
  2. Online-Antrag auf dem THG-Quotenportal ausfüllen
  3. Fahrzeugdaten und Bankverbindung angeben, Dokument hochladen
  4. Wir erledigen alles Weitere und zahlen die Prämie schnell aus
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter THG-Quote verkaufen: Anleitung.

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