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THG-Prämie für Elektroroller
Nicht nur Elektroautos, sondern auch Elektroroller können über das THG-Quotenportal von der THG-Prämie profitieren. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen für Ihren E-Roller gelten und wie Sie die Prämie beantragen.
Welche E-Roller sind THG-prämienberechtigt?
Sie können die THG-Prämie für rein batterieelektrische Roller beantragen, die in Deutschland zugelassen und als Kraftfahrzeug angemeldet sind. Voraussetzung ist eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Typische Fälle:
- Elektrische Motorroller (L3e): Diese Roller sind zulassungspflichtig und berechtigt.
- Leichte Elektro-Motorräder (L3e-A1): Auch diese Kategorie zählt dazu.
Keine Prämie für E-Scooter und Kleinkrafträder ohne Zulassung
E-Scooter, E-Bikes oder E-Roller ohne Kennzeichen (z.B. Tretroller mit Elektromotor oder Mofas bis 25 km/h) sind nicht prämienberechtigt. Nur zulassungspflichtige Fahrzeuge, die als Kraftfahrzeug im Sinne der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten, generieren anrechenbare CO2-Einsparungen für die THG-Quote.
Wie hoch ist die THG-Prämie für E-Roller?
Die Höhe der THG-Prämie für Ihren E-Roller ist nicht staatlich festgelegt, sondern wird am Markt für CO2-Zertifikate bestimmt. Beim THG-Quotenportal sehen Sie die aktuell mögliche Sofortauszahlung direkt bei der Beantragung. Für 2025 bewegen sich die Prämien meist im Bereich von 50 bis 80 Euro pro Jahr – abhängig von Marktlage und Fahrzeugtyp.
Beantragung der THG-Prämie für Ihren Elektroroller
Die Beantragung ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Sie benötigen Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Ihre Bankverbindung. Das THG-Quotenportal übernimmt die komplette Abwicklung: Wir prüfen Ihre Daten, kümmern uns um die Zertifizierung beim Umweltbundesamt und zahlen die Prämie nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 1–3 Werktagen direkt aus.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: THG-Quote verkaufen: Anleitung.