THG-Prämie für Firmenwagen
THG-Quote für Dienstwagen und betrieblich genutzte E-Autos
Veröffentlicht am von THG Quotenportal Team · Aktualisiert am
THG-Quote für Dienstwagen und betrieblich genutzte E-Autos - Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
THG-Prämie für Firmenwagen: Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Wichtigste in Kürze
- Nur der eingetragene Halter im Fahrzeugschein kann die THG-Prämie beantragen.
- Bei Firmenwagen ist meist das Unternehmen, bei Überlassung an Mitarbeiter ggf. der Arbeitnehmer berechtigt.
- Leasingfahrzeuge: Prüfen, wer Halter ist – Leasingnehmer oder Leasinggeber.
- Die Prämie kann nur einmal pro Fahrzeug und Jahr beantragt werden.
- Firmenwagen: THG-Prämie zählt als Betriebseinnahme und ist steuerpflichtig.
Eine Regel steht über allem: Die THG-Prämie bekommt, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen ist – egal ob Person oder Unternehmen. Wem das Fahrzeug rechtlich gehört, spielt dabei keine Rolle.
Bei Firmenwagen und Leasingfahrzeugen ist diese Halterfrage nicht immer eindeutig. Die wichtigsten Konstellationen gehen wir jetzt der Reihe nach durch.
Wer bekommt die THG-Prämie beim Firmenwagen? – Alle Szenarien im Überblick
Szenario 1: Das Unternehmen ist Halter des Fahrzeugs
Steht das Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein, ist die Sache klar: Es darf die THG-Prämie beantragen und verbucht den Betrag anschließend als Betriebseinnahme.
Szenario 2: Der Arbeitnehmer ist Halter des Fahrzeugs
Bekommt ein Mitarbeiter einen Firmenwagen, wird mitunter er selbst als Halter eingetragen. Dann liegt der Anspruch auf die THG-Prämie bei ihm – also beim Arbeitnehmer. Ein Blick in den Überlassungsvertrag schafft hier Klarheit, denn die genauen Regelungen sind dort festgehalten.
Sonderfall Leasingfahrzeuge: Wer bekommt die Prämie?
Gerade beim Leasing entscheidet die Haltereigenschaft über alles. In der Praxis trifft man auf zwei Modelle:
- Der Leasingnehmer ist Halter:
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen das Fahrzeug leasen und als Halter im Fahrzeugschein stehen, können Sie die THG-Prämie beantragen.
- Der Leasinggeber ist Halter:
Ist die Leasinggesellschaft als Halter eingetragen, hat sie den Anspruch auf die Prämie. Oft wird die Prämie aber in den Leasingverträgen an den Leasingnehmer abgetreten oder in die Leasingrate eingerechnet. Ein Blick in den Leasingvertrag ist hier unerlässlich.
Wichtiger Hinweis:
Klären Sie vor der Beantragung, ob die Prämie für das laufende Jahr nicht bereits vom Leasinggeber oder einem Vorbesitzer beantragt wurde. Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr und pro Fahrzeug geltend gemacht werden.
Steuerliche Behandlung der THG-Prämie für Firmenwagen
Stammt das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen, zählt der Erlös aus der THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und ist damit steuerpflichtig. Privatpersonen haben es einfacher: Für sie bleibt die Prämie in aller Regel steuerfrei. Die Details lesen Sie auf unserer Seite zur Versteuerung der THG-Prämie.
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