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THG-Quote für E-Bikes & S-Pedelecs

Viele fragen sich: Gibt es die THG-Prämie auch für E-Bikes? Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die Zulassungspflicht. Wir erklären, für welche E-Bikes die Beantragung der THG-Quote möglich ist und wie Sie vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Nur zulassungspflichtige E-Bikes – also S-Pedelecs mit bis zu 45 km/h und Versicherungskennzeichen – sind für die THG-Prämie berechtigt.
  • Für normale Pedelecs und E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine Prämie.
  • Für die Beantragung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erforderlich.
  • THG-Quotenportal übernimmt die gesamte Abwicklung und zahlt die Prämie schnell und transparent aus.

Welche E-Bikes sind für die THG-Quote berechtigt?

Die wichtigste Voraussetzung ist die Zulassungspflicht. Nur S-Pedelecs – also schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h – sind berechtigt. Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder, benötigen ein Versicherungskennzeichen und werden bei der Zulassungsstelle registriert. Herkömmliche E-Bikes und Pedelecs bis 25 km/h sind laut Gesetz von der THG-Quote ausgeschlossen.

So beantragen Sie die THG-Prämie für Ihr S-Pedelec

Die Beantragung ist unkompliziert: Einfach Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereitstellen, auf dem THG-Quotenportal registrieren und die Daten hochladen. Wir übernehmen den Rest – inklusive Prüfung und Kommunikation mit dem Umweltbundesamt. Nach Freigabe erhalten Sie die Prämie direkt aufs Konto.

Häufige Fragen zur THG-Quote für E-Bikes

  • Kann ich die THG-Quote für mein E-Bike beantragen?
    Nur wenn es sich um ein S-Pedelec mit Zulassungspflicht handelt.
  • Was brauche ich für die Beantragung?
    Eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) für Ihr S-Pedelec.
  • Wie läuft die Auszahlung ab?
    Nach Freigabe durch das Umweltbundesamt wird die Prämie vom THG-Quotenportal direkt auf Ihr Konto überwiesen.